Der Kern der Vorsatzanfechtung nach
133 InsO besteht in den subjektiven Tatbestandsmerkmalen des Gläubigerbenachteiligungsvorsatzes des Schuldners und der Kenntnis des Anfechtungsgegners. Die Schwierigkeiten bei der Anwendung der Vorsatzanfechtung bestehen dabei weniger in den materiell-rechtlichen Anforderungen an diese Merkmale, als in der beweiskräftigen Feststellung der inneren Tatsachen in einem Anfechtungsprozess. Die Rechtsprechung und das Schrifttum haben bereits einige Beweis- und Gegenanzeichen entwickelt, die im Rahmen der Beweisführung einen Rückschluss auf die innere Einstellung des Schuldners und des Anfechtungsgegners zulassen. Das Ziel dieser Arbeit besteht darin, die dogmatischen Grundlagen der Vorsatzanfechtung herauszuarbeiten und auf dieser Basis eine Analyse der gegenwärtig vertretenen Ansichten durchzuführen. Schließlich werden künftige Entwicklungsmöglichkeiten der Vorsatzanfechtung dargestellt.
133 InsO besteht in den subjektiven Tatbestandsmerkmalen des Gläubigerbenachteiligungsvorsatzes des Schuldners und der Kenntnis des Anfechtungsgegners. Die Schwierigkeiten bei der Anwendung der Vorsatzanfechtung bestehen dabei weniger in den materiell-rechtlichen Anforderungen an diese Merkmale, als in der beweiskräftigen Feststellung der inneren Tatsachen in einem Anfechtungsprozess. Die Rechtsprechung und das Schrifttum haben bereits einige Beweis- und Gegenanzeichen entwickelt, die im Rahmen der Beweisführung einen Rückschluss auf die innere Einstellung des Schuldners und des Anfechtungsgegners zulassen. Das Ziel dieser Arbeit besteht darin, die dogmatischen Grundlagen der Vorsatzanfechtung herauszuarbeiten und auf dieser Basis eine Analyse der gegenwärtig vertretenen Ansichten durchzuführen. Schließlich werden künftige Entwicklungsmöglichkeiten der Vorsatzanfechtung dargestellt.