Nuklearschäden zählen zu den industriellen Großschäden. Treten - trotz geringer Wahrscheinlichkeit - solche Schäden unvorhersehbaren Ausmaßes ein, kann das System von Versicherung und Rückversicherung leicht überfordert sein. Lässt sich in derartigen Fällen das Versicherungsrisiko zur Ausweitung der Haftungsmasse auf den Kapitalmarkt übertragen?
Thorsten Koletschka überträgt das in den 1990er Jahren in den USA entwickelte Securitization-Modell auf das beim Betreiben einer Kernkraftanlage auftretende nukleare Risiko. Ausgangsbasis ist, dass auf einem Wettbewerbsmarkt die Reaktorbetreiber um traditionelle und alternative Haftpflicht-Versicherungspolicen konkurrieren - letztere in Form von Finanzinstrumenten, die das nukleare Risiko einer Kernkraftanlage auf eine Vielzahl von Kapitalmarktanlegern verteilen. Der Autor stellt die auf dem US-amerikanischen (Rück-)Versicherungsmarkt für Naturkatastrophen eingesetzten Finanzinstrumente vor und analysiert sie. Aufbauend darauf entwickelt er ein Modell für die bundesdeutsche Atomhaftung. Die abschließend kritische Würdigung des Modells zeigt jedoch auf, warum die entwickelten Finanzinstrumente keine alternativen Haftungsform für Nuklearschäden darstellen. Die Reformansätze lassen sich allerdings auf andere Versicherungsrisiken übertragen.
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Thorsten Koletschka überträgt das in den 1990er Jahren in den USA entwickelte Securitization-Modell auf das beim Betreiben einer Kernkraftanlage auftretende nukleare Risiko. Ausgangsbasis ist, dass auf einem Wettbewerbsmarkt die Reaktorbetreiber um traditionelle und alternative Haftpflicht-Versicherungspolicen konkurrieren - letztere in Form von Finanzinstrumenten, die das nukleare Risiko einer Kernkraftanlage auf eine Vielzahl von Kapitalmarktanlegern verteilen. Der Autor stellt die auf dem US-amerikanischen (Rück-)Versicherungsmarkt für Naturkatastrophen eingesetzten Finanzinstrumente vor und analysiert sie. Aufbauend darauf entwickelt er ein Modell für die bundesdeutsche Atomhaftung. Die abschließend kritische Würdigung des Modells zeigt jedoch auf, warum die entwickelten Finanzinstrumente keine alternativen Haftungsform für Nuklearschäden darstellen. Die Reformansätze lassen sich allerdings auf andere Versicherungsrisiken übertragen.
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