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Der Vermögensbegriff gehört seit jeher zu den prominentesten Streitthemen des deutschen Strafrechts. Zwar besteht weitgehend Einigkeit, dass der Begriff nach wirtschaftlichen Kriterien bestimmt werden soll. Zum Vermögen werden daher nur solche Werte gezählt, die in Geld ausgedrückt werden können. Vielfach umstritten ist allerdings, ob jeder Geldwert unter dem Schutz des Strafrechts steht, oder ob auch normative Erwägungen eine Rolle spielen. Zur Beantwortung dieser Frage bedient sich die Arbeit der Systemtheorie Niklas Luhmanns. Die Betrachtung der Wirtschaft, des Rechts und des Verhältnisses…mehr

Produktbeschreibung
Der Vermögensbegriff gehört seit jeher zu den prominentesten Streitthemen des deutschen Strafrechts. Zwar besteht weitgehend Einigkeit, dass der Begriff nach wirtschaftlichen Kriterien bestimmt werden soll. Zum Vermögen werden daher nur solche Werte gezählt, die in Geld ausgedrückt werden können. Vielfach umstritten ist allerdings, ob jeder Geldwert unter dem Schutz des Strafrechts steht, oder ob auch normative Erwägungen eine Rolle spielen. Zur Beantwortung dieser Frage bedient sich die Arbeit der Systemtheorie Niklas Luhmanns. Die Betrachtung der Wirtschaft, des Rechts und des Verhältnisses der beiden Systeme zueinander erlaubt Rückschlüsse darauf, ob und inwieweit normative Erwägungen die Bestimmung des Vermögens im wirtschaftlichen Sinn beeinflussen. Am Ende steht ein Vermögensbegriff, der rechtliche Aspekte im Begriff des wirtschaftlichen Vermögens selbst verortet. Es handelt sich dabei um ein Gedankenexperiment, das das Recht für seine Zwecke fruchtbar machen kann.
Autorenporträt
Pascal Pitz-Klauser ist Rechtsanwalt. Er studierte an der Ludwig-Maximilians-Universität in München und leistete sein Rechtsreferendariat im Bezirk des Oberlandesgerichts München. Das Promotionsstudium absolvierte Pascal Pitz-Klauser an der Ruhr-Universität Bochum. Er berät nationale und internationale Unternehmen auf dem gesamten Gebiet des Kartellrechts und der Investitionskontrolle. Nach mehrjähriger Tätigkeit für die international tätige Wirtschafts- und Großkanzlei Gleiss Lutz ist er seit 2024 für die Münchener Kanzlei BUNTSCHECK tätig. Pascal Pitz-Klauser ist Mitglied der Studienvereinigung Kartellrecht sowie des Münchener Kartellrechtsforums.