Und weiter informiert das Ludwig-Buch über neue Fakten undneueste Enthüllungen zum Tod des Märchenkönigs:
Die "Entmündigung" König Ludwigs II.von Bayern,die am 9.Juni 1886 in einer Konferenz der Staatsregierung beschlossen wurde, war rechtswidrig und juristisch irrelevant Paragr. 593 Satz 1,595 Satz 1,596 Satz 2,598 Satz 1,605 Satz 1,609 Civilprozeßordnung für das Deutsche Reich -CPO vom 1. Oktober 1879). Dem König wurde in keiner Phase dieses "Entmündigungs -Verfahrens" irgendwelche den Rechte oder Verteidigungsmittel zugestanden. In der Nacht vom 11.zum 12.Juni 1886 wurde Ludwig II.schließlich illegal und auf brutalste Weise zum Verlassen seinesSchlosses Neuschwanstein genötigt und in eine Kutsche verbracht, deren innere Türgriffe abmontiertwaren. Diese freiheitsentziehende Maßnahme geschah ohne Rechtsgrundlage. Die gewaltsame Freiheitsberaubung gipfelte in der Verbringung nach Schloß Berg, welches schon zuvor in eine provisorische Anstalt umgewandelt war ...
Weder das damalige Bayerische Polizeistrafgesetzbuch noch das Bayerische Ausführungsgesetz zur Reichs-Strafprozeßordnung gaben den Mitgliedern der Staatsregierung, geschweige denn Dr.Gudden und seiner "Kommission" eine Befugnis, sich in dieser Weise an der Person Ludwigs zu vergreifen. Diese Vorgehensweise der Staatsregierung hätte als Hochverrat gestraft werden müssen.
Die Flucht Ludwigs II.aus Schloß Berg war gut vorbereitet; Kassiber und Anweisungen für die Flucht erreichten den König. Es mußte schnell gehandelt werden, denn man plante sogar, am Seeufer einen langen Bretterzaun und im See selbst eiserne Stangen anzubringen und diese bis in eine Höhe von zwei Metern mit Stacheldraht zu verbinden, damit ein Übersteigen unmöglich wäre.
Gendarmen schossen auf den flüchtenden Märchenkönig und töteten ihn:
Ein Enkel des Irrenarztes Dr. Gudden lüftete auf dem Sterbebett ein bisher strenges Familiengeheimnis; dieser äußerte gegenüber seinem Freund, einem in Passau noch lebenden Redakteur: "König LudwigII. wollte fliehen und ist aus einem Gebüsch heraus hinterrücks erschossen worden! Ich habe als junger Mensch das Hemd mit den beiden Löchern im Rücken gesehen..."
Ein in Regensburg lebender Urenkel berichtet jetzt nach jahrelangen Recherchen über die Erlebnisse und Aussagen seines Urgroßvaters, der als zwanzigjähriger Gendarm beim Tod desKönigs am Abend des 13.Juni 1886 dabei gewesen ist; der Urgroßvater hat seiner Ehefrau anvertraut, daß Ludwig II. erschossen wurde ...
Nach den neuesten Erkenntnissen besteht jetzt der Verdacht, daß auch das Protokoll vom 15.Juni 1886 über die Sektion der Leichenschau vom 14.Juni 1886 frisiert werden mußte
Die "Entmündigung" König Ludwigs II.von Bayern,die am 9.Juni 1886 in einer Konferenz der Staatsregierung beschlossen wurde, war rechtswidrig und juristisch irrelevant Paragr. 593 Satz 1,595 Satz 1,596 Satz 2,598 Satz 1,605 Satz 1,609 Civilprozeßordnung für das Deutsche Reich -CPO vom 1. Oktober 1879). Dem König wurde in keiner Phase dieses "Entmündigungs -Verfahrens" irgendwelche den Rechte oder Verteidigungsmittel zugestanden. In der Nacht vom 11.zum 12.Juni 1886 wurde Ludwig II.schließlich illegal und auf brutalste Weise zum Verlassen seinesSchlosses Neuschwanstein genötigt und in eine Kutsche verbracht, deren innere Türgriffe abmontiertwaren. Diese freiheitsentziehende Maßnahme geschah ohne Rechtsgrundlage. Die gewaltsame Freiheitsberaubung gipfelte in der Verbringung nach Schloß Berg, welches schon zuvor in eine provisorische Anstalt umgewandelt war ...
Weder das damalige Bayerische Polizeistrafgesetzbuch noch das Bayerische Ausführungsgesetz zur Reichs-Strafprozeßordnung gaben den Mitgliedern der Staatsregierung, geschweige denn Dr.Gudden und seiner "Kommission" eine Befugnis, sich in dieser Weise an der Person Ludwigs zu vergreifen. Diese Vorgehensweise der Staatsregierung hätte als Hochverrat gestraft werden müssen.
Die Flucht Ludwigs II.aus Schloß Berg war gut vorbereitet; Kassiber und Anweisungen für die Flucht erreichten den König. Es mußte schnell gehandelt werden, denn man plante sogar, am Seeufer einen langen Bretterzaun und im See selbst eiserne Stangen anzubringen und diese bis in eine Höhe von zwei Metern mit Stacheldraht zu verbinden, damit ein Übersteigen unmöglich wäre.
Gendarmen schossen auf den flüchtenden Märchenkönig und töteten ihn:
Ein Enkel des Irrenarztes Dr. Gudden lüftete auf dem Sterbebett ein bisher strenges Familiengeheimnis; dieser äußerte gegenüber seinem Freund, einem in Passau noch lebenden Redakteur: "König LudwigII. wollte fliehen und ist aus einem Gebüsch heraus hinterrücks erschossen worden! Ich habe als junger Mensch das Hemd mit den beiden Löchern im Rücken gesehen..."
Ein in Regensburg lebender Urenkel berichtet jetzt nach jahrelangen Recherchen über die Erlebnisse und Aussagen seines Urgroßvaters, der als zwanzigjähriger Gendarm beim Tod desKönigs am Abend des 13.Juni 1886 dabei gewesen ist; der Urgroßvater hat seiner Ehefrau anvertraut, daß Ludwig II. erschossen wurde ...
Nach den neuesten Erkenntnissen besteht jetzt der Verdacht, daß auch das Protokoll vom 15.Juni 1886 über die Sektion der Leichenschau vom 14.Juni 1886 frisiert werden mußte