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Gerade angesichts der europäischen Verfassungsentwicklung kommt dem Thema Verfassungsgerichtsbarkeit eine besondere Bedeutung zu. Ausgangspunkt dieser Arbeit ist das Spannungsverhältnis zwischen Verfassungsgericht und Gesetzgeber in Spanien. Beeinflußt von den übrigen europäischen Verfassungsgerichten, insbesondere dem deutschen Bundesverfassungsgericht und dem italienischen Corte costituzionale, setzt das spanische Verfassungsgericht seine eigenen Akzente.
Grundlage der Arbeit bildet eine umfassende Analyse der zwanzigjährigen Rechtsprechung des spanischen Verfassungsgerichts. Es wird die
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Produktbeschreibung
Gerade angesichts der europäischen Verfassungsentwicklung kommt dem Thema Verfassungsgerichtsbarkeit eine besondere Bedeutung zu. Ausgangspunkt dieser Arbeit ist das Spannungsverhältnis zwischen Verfassungsgericht und Gesetzgeber in Spanien. Beeinflußt von den übrigen europäischen Verfassungsgerichten, insbesondere dem deutschen Bundesverfassungsgericht und dem italienischen Corte costituzionale, setzt das spanische Verfassungsgericht seine eigenen Akzente.

Grundlage der Arbeit bildet eine umfassende Analyse der zwanzigjährigen Rechtsprechung des spanischen Verfassungsgerichts. Es wird die Bedeutung der verfassungsgerichtlichen Verfahrensarten dargestellt und auf Tenorierungsfragen, Kontrollintensität, Sanktionsmöglichkeiten und (Fern-)Wirkungen der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechungspraxis eingegangen. Zahlreiche Entscheidungen werden ausgewertet und hierdurch die Entwicklung und die aktuellen Tendenzen der Rechtsprechung des Tribunal Constitucional aufgezeigt.

Anfangs richtete das Verfassungsgericht sein Augenmerk vor allem auf die Gesichtspunkte Vorrang und Konkretisierung der Verfassung. Heute rückt eher die Übertragung der verfassungsrechtlichen Werteordnung auf die technologischen Fortschritte in den Vordergrund. In diesem Zusammenhang ist auch die Bestimmung des Minimalgehalts von Grundrechten zu sehen, mit der das spanische Verfassungsgericht auf gesetzgeberisches Unterlassen antwortet. Der Verfasser steht den traditionellen Versuchen, die Abgrenzung von verfassungsgerichtlicher und gesetzgeberischer Aufgabe mit Hilfe einer Formel (z.B. funktionell-rechtlicher Ansatz) zu beschreiben, kritisch gegenüber und kommt zu dem Ergebnis, dass eine pauschale Abgrenzung nicht möglich ist. Die Auseinandersetzung mit dieser Problematik durch das Verfassungsgericht selbst macht deutlich, dass diese Frage immer wieder neu gestellt werden muss und sich nur wegbereitende Kriterien entwickeln lassen, um die verfassungsgerichtlichen und gesetzgeberischen Felder gegeneinander abzugrenzen.
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