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Studienarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Jura - Strafrecht, Note: 16 (sehr gut), Humboldt-Universität zu Berlin (Juristische Fakultät), Veranstaltung: Klassische Strafrechtsentscheidungen, Sprache: Deutsch, Abstract: In dieser Untersuchung wird der "Trunkenheitsfahrt-Fall" des Bundesgerichtshofs (BGHSt 42, 235) analysiert. Aufgeworfene Rechtsprobleme sowie die daran anknüpfende Diskussion werden beleuchtet und anschließend kritisch hinterfragt.Gottwald titulierte die "Trunkenheitsfahrt-Entscheidung" des Bundesgerichtshofs als eine "aufsehenerregende Kehrtwende" in der Rechtsprechung zur…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Jura - Strafrecht, Note: 16 (sehr gut), Humboldt-Universität zu Berlin (Juristische Fakultät), Veranstaltung: Klassische Strafrechtsentscheidungen, Sprache: Deutsch, Abstract: In dieser Untersuchung wird der "Trunkenheitsfahrt-Fall" des Bundesgerichtshofs (BGHSt 42, 235) analysiert. Aufgeworfene Rechtsprobleme sowie die daran anknüpfende Diskussion werden beleuchtet und anschließend kritisch hinterfragt.Gottwald titulierte die "Trunkenheitsfahrt-Entscheidung" des Bundesgerichtshofs als eine "aufsehenerregende Kehrtwende" in der Rechtsprechung zur actio libera in causa. Einige Autoren prophezeiten gar das Ende dieser Rechtskonstruktion. Im Folgenden wird überprüft, ob sich diese Thesen als stichhaltig erweisen. Hierzu werden zunächst die Kernaussagen der Entscheidung zusammengefasst und die grundlegenden Charakteristika der alic dargestellt. Darauf aufbauend werden sodann die vorliegend in Bezug auf fahrlässige Erfolgsdelikte sowie reine Tätigkeitsdelikte aufgeworfenen Rechtsproblemen erörtert, die Argumente des 4. Strafsenats denen der Literatur gegenübergestellt und schließlich gegeneinander abgewogen. In einer daran anknüpfenden Stellungnahme wird resümiert, ob die Entscheidung des Senats richtig war oder aber die Einwände der Literatur berechtigt sind. Den letzten Schwerpunkt der Arbeit bildet ein Problem des Strafanwendungsrechts, das in Urteilsbesprechungen verhältnismäßig wenig Beachtung gefunden hat. Gleichwohl ist die Frage nach der Anwendbarkeit des deutschen Strafrechts von enormer praktischer Relevanz und in Kombination mit einer objektiven Bedingung der Strafbarkeit zugleich dogmatisch höchst interessant.
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