Das Rechtsinstitut des Trusts ist ein vielseitiges Gestaltungsmittel in zahlreichen ausländischen Rechtskreisen, insbesondere denen des angloamerikanischen Rechts. Dem deutschen Recht ist diese Rechtsfigur jedoch unbekannt. Diese Arbeit untersucht die Bedeutung des Trusts nach dem Recht der US-amerikanischen Bundesstaaten aus Sicht des deutschen Rechts und behandelt Probleme beim Aufeinandertreffen des fremden Rechtsinstituts mit dem deutschen Recht. Hierbei wird der Trust zunächst im deutschen Internationalen Privatrecht eingeordnet. Ferner wird rechtsvergleichend ermittelt, wie das unbekannte Rechtsinstitut mit dem deutschen Recht in Einklang gebracht werden kann, wenn das deutsche materielle Recht auf den Trust Anwendung findet. Schließlich wird anhand der besonderen Funktion des Trusts als Mittel des Vermögensschutzes untersucht, ob und wie das Trustvermögen deutschen Gläubigern vorenthalten werden kann.