Simone Seifert ergänzt die überwiegend psychologisch und psychiatrisch hergeleitete Sichtweise auf Sexualdelinquenz durch eine soziologische, auf das Ganze der Gesellschaft bezogene Perspektive. Sie zeigt auf, dass die mit dem Gesetz zur Bekämpfung von Sexualdelikten und anderen gefährlichen Straftaten von 1998 politisch gewollte Zielsetzung - eine Sozialtherapie für inhaftierte Sexualstraftäter mit hohem Rückfallrisiko - nicht ausreichend erreicht wird. Sexualstraftäter werden vor allem dann sozialtherapeutisch behandelt, wenn sie u.a. ein langes Strafmaß zu verbüßen haben, therapiemotiviert und tateinsichtig sind. Kriterien wieVordelikte, bereits vorhandene Hafterfahrungen oder junges Lebensalter sind hingegen kaum ausschlaggebend für die Überstellung von Sexualstraftätern in den sozialtherapeutischen Strafvollzug.