Die Frage, welche zeitlichen Grenzen das geltende Recht vorgibt, sich ohne Begründung von Verträgen lösen zu können, die auf der Basis des Internets geschlossen worden sind, ist von großer praktischer Relevanz, seit das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz die Regelung beseitigt hat, dass alle verbraucherschützende Widerrufsrechte spätestens 6 Monate nach Vertragsschluss erlöschen. Ausgehend von den Prinzipien der Rechtsklarheit und Rechtssicherheit wird untersucht, welche zeitlichen Grenzen die in
355 BGB verorteten unterschiedlichen Fristen (Ausübungs- und Erlöschungsfrist) dem Widerruf ziehen und wie effektiv sie in welcher Konstellation wirken. Als Ergebnis wird erkannt, dass der Widerruf internetbasierter Verträge immer dann unbefristet möglich ist, wenn über ihre Widerrufsmöglichkeit nicht oder - ohne Verwendung des amtlichen Musters - fehlerhaft informiert worden ist. Abschließend werden Vorschläge an den Gesetzgeber unterbreitet, wie die durch die vage Gesetzesfassung vonder "ordnungsgemäßen" Belehrung in Verbindung mit der heftig kritisierten Musterbelehrung ausgelöste Verunsicherung über Beginn und Dauer der Widerrufsfrist beseitigt werden kann.
355 BGB verorteten unterschiedlichen Fristen (Ausübungs- und Erlöschungsfrist) dem Widerruf ziehen und wie effektiv sie in welcher Konstellation wirken. Als Ergebnis wird erkannt, dass der Widerruf internetbasierter Verträge immer dann unbefristet möglich ist, wenn über ihre Widerrufsmöglichkeit nicht oder - ohne Verwendung des amtlichen Musters - fehlerhaft informiert worden ist. Abschließend werden Vorschläge an den Gesetzgeber unterbreitet, wie die durch die vage Gesetzesfassung vonder "ordnungsgemäßen" Belehrung in Verbindung mit der heftig kritisierten Musterbelehrung ausgelöste Verunsicherung über Beginn und Dauer der Widerrufsfrist beseitigt werden kann.