Bei den Urteilen zur Herstellerhaftung im "Diesel-Abgasskandal" wurde zur Begründung des Vermögensschadens häufig auf Argumentationsmuster zurückgegriffen, die aus den strafrechtsdogmatischen Fallgruppen des "individuellen Schadenseinschlags" und des "Gefährdungsschadens" bekannt sind. Die Arbeit stellt - über die "Diesel-Fälle" hinaus - die Vermögensschadensdogmatik des Zivil- und Strafrechts in der Fallgruppe des "Vertragsabschlussschadens" bzw. "Eingehungsschadens" umfassend gegenüber. Untersucht wird, ob sich die im Strafrecht beheimaten Fallgruppen auch in die zivilrechtliche Schadensersatzhaftung übertragen lassen und sich womöglich eine einheitliche Handhabung der Problematik in beiden Rechtsbereichen anbietet.