Im Jahr 2009, in dem die erste makroregionale Strategie der Europäischen Union verabschiedet wurde und der Vertrag von Lissabon in Kraft trat, der der Union eine Zuständigkeit zur Ergänzung, Koordinierung oder Unterstützung der Maßnahmen der Mitgliedstaaten garantierte, wurde das Tourismusrecht von einer seit 1985 bestehenden eigenständigen Branche zu einem eigenständigen Recht befördert. Diese Gemeinschaftspolitik basierte diachron auf dem Grundsatz, sie in andere sektorale Politiken und Vorschriften anderer Branchen zu integrieren, wie z. B. in den aufeinanderfolgenden Eisenbahnverordnungen (EG) 1371/2007 und (EU) 2021/782. Die konsumorientierte Innovation des Angebots einer direkten Fahrkarte an den Reisenden, die von der letzten Verordnung vorgeschrieben wurde, veranschaulicht ein neues Prinzip, das aus methodischer Sicht in einem Minimalismus des Verkehrs besteht. In diesem Zusammenhang wurde die Vermietung von Fahrzeugen, die normalerweise eine geringe Größe haben, durch die Richtlinie (EU) 2015/2302 als Hauptdienstleistung im Rahmen von Pauschalreisen gefördert. Darüber hinaus hat die oben genannte Verordnung die verschiedenen Formen von Fahrrädern aufgewertet, indem sie unter anderem das Recht von Bahnreisenden auf die Mitnahme ihres Fahrrads im Zug garantiert.
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