"Ich habe nie verstanden, warum Lehrer und Professoren unbedingt Beamte sein müssen." Dieser Satz unseres ehemaligen Bundespräsidenten Prof. Dr. Roman Herzog verlangte nach einer Auseinandersetzung. Die Arbeit beantwortet wissenschaftlich fundiert die Frage nach der verfassungsrechtlichen Notwendigkeit des Beamtenstatus für Universitätsprofessoren. Die Freiheit der Wissenschaft, die Freiheit von Forschung und Lehre verlangt für die Stellung der Universitätsprofessoren als "die Inhaber der Schlüsselfunktionen des wissenschaftlichen Lebens" ein Beamtenverhältnis. Für eine sachgerechte Interpretation des Art. 33 Abs. 4 des Grundgesetzes (Funktionsvorbehalt) ist daher eine Rückkoppelung an den Gehalt des Art. 5 Abs. 3 S. 1 des Grundgesetzes (Wissenschaftsfreiheit) und damit eine Gesamtschau der in den Verfassungsnormen niedergelegten spezifischen Garantiefunktionen erforderlich.