Der Unrechtsausgleich im mittelalterlichen Recht ist Folge einer Verletzung von Rechtsgütern der Person, insbesondere des Lebens, der körperlichen Integrität, der Ehre und der Freiheit. Im Zentrum steht die Buße, die im Täter-Opfer-Verhältnis in verschiedenen Formen unter unterschiedlichen Voraussetzungen angeordnet war. Die Untersuchung umfasst - vergleichend - fünf Rechtsquellen des Spätmittelalters, darunter der Sachsenspiegel als bedeutendstes Rechtsbuch des Mittelalters. Der Autor geht auf die Arten des Unrechtsausgleichs sowie die mit ihm verbundenen Funktionen der Bußzahlung ein, die…mehr
Der Unrechtsausgleich im mittelalterlichen Recht ist Folge einer Verletzung von Rechtsgütern der Person, insbesondere des Lebens, der körperlichen Integrität, der Ehre und der Freiheit. Im Zentrum steht die Buße, die im Täter-Opfer-Verhältnis in verschiedenen Formen unter unterschiedlichen Voraussetzungen angeordnet war. Die Untersuchung umfasst - vergleichend - fünf Rechtsquellen des Spätmittelalters, darunter der Sachsenspiegel als bedeutendstes Rechtsbuch des Mittelalters. Der Autor geht auf die Arten des Unrechtsausgleichs sowie die mit ihm verbundenen Funktionen der Bußzahlung ein, die vor allem im Ausgleich des durch die Verletzung eingetretenen Unrechts bestehen. Daneben beleuchtet er, ob der Unrechtsausgleich im Spätmittelalter durch das peinliche Strafrecht verdrängt worden war.
Thomas Markpert ist Rechtsanwalt für Bau-, Immobilien- und Vergaberecht. Er studierte Rechtswissenschaften an der Alma Mater Lipsiensis in Leipzig. Dort und an der Georg-August-Universität in Göttingen, wo er auch mit der vorliegenden Arbeit promovierte, war er als Mitarbeiter tätig.
Inhaltsangabe
Unrechtsausgleich - Funktionen der Buße - Sühnevereinbarungen - Abgrenzung zum peinlichen Strafrecht - Buße, Wergeld, Wergeldbruchteile als Rechtsfolge von Verletzungen - Totschlag, Körperverletzung, Notwehr, warlosunge Wette - Gewette - öffentliches Strafgeld - Sachsenspiegel - Görlitzer Rechtsbuch - Görlitzer Stadtrecht - Zwickauer Rechtsbuch - Meißener Rechtsbuch - Buße, Wergeld bei Verletzung von Nutztieren, Nutzpflanzen