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Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Gesch. Europa - Deutschland - I. Weltkrieg, Weimarer Republik, Note: 1,3, Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn (Historisches Seminar), Veranstaltung: Der Erste Weltkrieg, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Hauptseminararbeit beschäftigt sich mit dem "Untergang des Seekriegsrechtes" im Ersten Weltkrieg und beurteilt Seekriegsrechtesverletzungen britischer wie auch deutscher Seite mit den Mittlen des Historikers. Dabei wird ein Überblick über Quellen, Literaturlage sowie Neuveröffentlichungen gegeben. Obwohl der Schweizer Völkerrechtler,…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Gesch. Europa - Deutschland - I. Weltkrieg, Weimarer Republik, Note: 1,3, Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn (Historisches Seminar), Veranstaltung: Der Erste Weltkrieg, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Hauptseminararbeit beschäftigt sich mit dem "Untergang des Seekriegsrechtes" im Ersten Weltkrieg und beurteilt Seekriegsrechtesverletzungen britischer wie auch deutscher Seite mit den Mittlen des Historikers. Dabei wird ein Überblick über Quellen, Literaturlage sowie Neuveröffentlichungen gegeben. Obwohl der Schweizer Völkerrechtler, Johann Caspar Bluntschli, in seinem bereits 1874erschienenen Werk "Das moderne Kriegsrecht der civilisierten Staaten" die Hoffnungäußerte, der Krieg könnte durch allgemein verbindliche Regeln etwas von seinerGrausamkeit einbüßen und humaner geführt werden, zeigt der Blick in die Vergangenheitleider die Illusion dieser Hoffnung. Ob Folterungen in amerikanischen Militärgefängnissenim Zuge des dritten Golfkrieges oder aktuell die Gedenkfeiern zur BombardierungDresdens, auch die Ausstellung über die Verbrechen der Wehrmacht im zweitenWeltkrieg, all diese Ereignisse verdeutlichen uns, dass es so gut wie keine kriegerischenKonflikte gibt, die sich durch eine rechtliche Handhabung eindämmen oder humanisierenlassen. Manchmal können wenigstens im Nachhinein die Verantwortlichen zurVerantwortung gezogen werden, so wie zuletzt die Verbrechen im Zuge des Balkankriegesvor dem UN Kriegsverbrechertribunal in Den Haag verhandelt worden sind. Das ThemaKriegsrecht und Kriegsverbrechen hat also von seiner Aktualität traurigerweise nichtsverloren. Kriegsverbrechen, insbesondere Seekriegsrechtsverletzungen, sind von Seiten der Ententein Form der "Hafenblockade" wie von Seiten der Mittelmächte in Form einesuneingeschränkten U-Boot-Krieges auch im Ersten Weltkrieg begangen worden. Um dieAufarbeitung von Kriegsverbrechen ging es infolgedessen bereits bei den LeipzigerProzessen, wenn auch der Erfolg dieser Aufarbeitung durchaus in Frage gestellt werdendarf und später noch beurteilt werden wird. Die vorliegende Arbeit hat zum Ziel dieLegalität beider Maßnahmen anhand der damals gültigen seekriegsrechtlichen Normen zuüberprüfen. Im Falle des deutschen U-Boot-Krieges soll diejenige Entwicklung, die zuseiner Enthemmung geführt hat und im Spannungsfeld zwischen Reichsleitung undMilitärs stattfand, aufgezeigt werden. Letztendlich beschwor sie den "Untergang desSeekriegsrechts" herauf.