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Bachelorarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, Note: 13, Bucerius Law School - Hochschule für Rechtswissenschaften in Hamburg (Lehrstuhl für Steuerrecht), Sprache: Deutsch, Abstract: Im Wirtschaftsgeschehen gibt es Entscheidungen, die auf den ersten Blick ökonomisch unsinnig erscheinen, steuerlich jedoch profitabel sein können. Dieses Phänomen lässt sich für alle Steuerarten beobachten. Im Bereich der Körperschaftsteuer stellt der sog. Mantelkauf ein besonderes Problem dar, welches durch das obenstehende Zitat trefflich beschrieben wird. Unter einem Mantelkauf versteht man…mehr

Produktbeschreibung
Bachelorarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, Note: 13, Bucerius Law School - Hochschule für Rechtswissenschaften in Hamburg (Lehrstuhl für Steuerrecht), Sprache: Deutsch, Abstract: Im Wirtschaftsgeschehen gibt es Entscheidungen, die auf den ersten Blick ökonomisch unsinnig erscheinen, steuerlich jedoch profitabel sein können. Dieses Phänomen lässt sich für alle Steuerarten beobachten. Im Bereich der Körperschaftsteuer stellt der sog. Mantelkauf ein besonderes Problem dar, welches durch das obenstehende Zitat trefflich beschrieben wird. Unter einem Mantelkauf versteht man die Möglichkeit, zahlungsunfähige Körperschaften, bildlich bezeichnet als Mäntel , die steuerliche Verlustvorträge haben, zu erwerben und die Verluste für eine andere Körperschaft zu nutzen, was letztlich doch finanziell profitabel sein kann. Ein solcher Handel mit Verlustvorträgen kann als missbräuchlich angesehen werden, denn grds. ist der Verlust innerhalb der steuerlichen Sphäre der Körperschaft mit dieser verbunden. Weder die Finanzgerichte noch der Gesetzgeber haben es bisher geschafft, dieses Problem zufriedenstellend einzudämmen. Nachdem lange versucht worden war, diese Situation über die ständige Rspr. des BFH zu regeln, wurde
8 IV KStG vom Gesetzgeber erlassen. Da dieser nur sehr schwer gehandhabt werden konnte, wurde er aufgehoben und durch
8c ersetzt, um eine einfachere und zielgenauere Verlustabzugsbeschränkung bei Anteilsübertragungen zu schaffen. Im Rahmen dieser Untersuchung des
8c wird zunächst seine historische Entwicklung aufgezeigt. Sodann wird die Norm in ihren Bestandteilen dargestellt und an problematischen Stellen detailliert analysiert. Da die Ausnahmen vom Verlustuntergang nach
8c I 1 u. 2, die Konzernklausel aus S. 5 und die Stille-Reserven-Klausel aus S. 6 9, besonders viele praktische Probleme mit sich bringen, werden diese en détail in praktischen Anwendungsfällen induktiv charakterisiert und dargestellt. Auch die Sanierungsklausel aus Abs. 1a wird wegen ihrer nicht lange zurückliegenden streitbaren Suspendierung durch die Europäische Kommission und ihrer besonderen Relevanz in Krisenzeiten, wie wir derzeit eine erleben, vertieft untersucht, insbesondere auch hinsichtlich ihrer angeblichen Europarechtswidrigkeit. Bei der kritischen Würdigung bildet insbesondere die Durchbrechung des objektiven Nettoprinzips durch
8c und der daraus resultierende Konflikt mit Art. 3 I GG einen weiteren Schwerpunkt, aber auch weitere steuerrechtliche Prinzipien sowie Art. 14 GG und Art. 20 III GG werden behandelt. Abschließend wird die Untersuchung des
8c in einem Resümee zusammengefasst und bewertet.
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