Sind Ansprüche mit ihnen zugrunde liegenden Rechten untrennbar verwoben oder können Rechtsfolgen einer isolierten Analyse zugeführt werden? Inspiriert vom anglo-amerikanischen Rechtskreis und unter Berücksichtigung der unionsrechtlichen Rechtsentwicklung interpretiert Franz Hofmann das deutsche Anspruchssystem als Rechtsbehelfssystem. Stammrechte und Rechtsfolgenrechte zu deren Durchsetzung werden kategorial unterschieden; die Rechtsdurchsetzung wird als selbständiger Problemkreis verstanden. Vor diesem Hintergrund analysiert der Autor konkret Funktion und 'Anatomie' des 'Rechtsbehelfs Unterlassen'. Während Unterlassungsansprüche privatrechtsübergreifend eine einheitliche Grundstruktur aufweisen, bedarf ihr Einsatz zur Rechtsverwirklichung einer differenzierten Beurteilung.