Unternehmerbegriff als Dreh- und Angelpunkt der Umsatzbesteuerung
Ob Liebhaberei, umsatzsteuerliche Organschaft oder Körperschaften des öffentlichen Rechts: Grundsatz- und Rechtsanwendungsfragen rund um das Spannungsverhältnis zwischen traditioneller und unionsrechtlicher Auslegung des Unternehmerbegriffs beantwortet "Der Unternehmerbegriff des UStG".
Das UStG unterscheidet sich erheblich von den unionsrechtlichen Vorgaben: Nach der Mehrwertsteuerrichtlinie ist Steuerpflichtiger, wer - wo auch immer - wirtschaftliche Tätigkeiten eines Erzeugers, Händlers oder Dienstleistenden einschließlich der freien Berufe selbstständig ausübt, gleichgültig zu welchem Zweck und mit welchem Ergebnis. Zwangsläufig besteht damit ein Spannungsverhältnis zwischen der nationalen Auslegung des Unternehmerbegriffs und jener des EuGH. Dementsprechend ist die nationale Auslegung einem stetig voranschreitenden Prozess einer Europäisierung unterworfen.
Finden Sie wissenschaftliche Analysen und praxisbezogene Diskussionen zu Fragen aus dem Umsatzsteueralltag in "Der Unternehmerbegriff des UStG".
Ob Liebhaberei, umsatzsteuerliche Organschaft oder Körperschaften des öffentlichen Rechts: Grundsatz- und Rechtsanwendungsfragen rund um das Spannungsverhältnis zwischen traditioneller und unionsrechtlicher Auslegung des Unternehmerbegriffs beantwortet "Der Unternehmerbegriff des UStG".
Das UStG unterscheidet sich erheblich von den unionsrechtlichen Vorgaben: Nach der Mehrwertsteuerrichtlinie ist Steuerpflichtiger, wer - wo auch immer - wirtschaftliche Tätigkeiten eines Erzeugers, Händlers oder Dienstleistenden einschließlich der freien Berufe selbstständig ausübt, gleichgültig zu welchem Zweck und mit welchem Ergebnis. Zwangsläufig besteht damit ein Spannungsverhältnis zwischen der nationalen Auslegung des Unternehmerbegriffs und jener des EuGH. Dementsprechend ist die nationale Auslegung einem stetig voranschreitenden Prozess einer Europäisierung unterworfen.
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