Die Dissertationsschrift behandelt das Verhältnis des in § 139 Abs. 1 S. 3 PatG kodifizierten Unverhältnismäßigkeitseinwands zum kartellrechtlichen Zwangslizenzeinwand bei standardessentiellen Patenten (SEP). Vor dem Hintergrund der sogenannten FRAND-Rechtsprechung geht sie der Frage nach, inwiefern sich ein Patentnutzer im Patentverletzungsprozess zusätzlich zum kartellrechtlichen FRAND-Einwand mit Hilfe des Unverhältnismäßigkeitseinwands gegen den patentrechtlichen Unterlassungsanspruch verteidigen kann. Die Arbeit nimmt dabei eine eingehende Analyse der herkömmlichen patent- und prozessrechtlichen sowie der kartellrechtlichen Möglichkeiten zur Einschränkung der Durchsetzung des Unterlassungsanspruchs vor. Sodann untersucht sie die Vorgeschichte, die Genese und den Inhalt des 2021 in Kraft getretenen § 139 Abs. 1 S. 3 PatG und seine Interpretation in der Rechtsprechung. Darauf aufbauend wird die Anwendbarkeit und Auslegung des Unverhältnismäßigkeitseinwands in SEP-Fällen im Verhältnis zum kartellrechtlichen Zwangslizenzeinwand in den Blick genommen und die Bedeutung der Kriterien zur Bemessung der Unverhältnismäßigkeit einer patentrechtlichen Inanspruchnahme im FRAND-Kontext beleuchtet.
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