Modellentwicklungen zur Bestimmung des Prüfungsrisikos erfolgen unter der Zielsetzung, ein Abbruchkriterium für den Prüfungsprozess zu operationalisieren. Auf die Beendigung des Prüfungsprozesses folgt in der Regel die Formulierung des Prüfungsurteils. Die intersubjektiv vergleichbare Anwendung dieser Modelle erfordert vom Abschlussprüfer eine bestimmte Art der Informationsverarbeitung. Ziel der Arbeit ist es, die Anwendungsvoraussetzung der unverzerrten Informationsverarbeitung experimentell zu untersuchen. Sofern der Dateninput in das jeweils angewendete Modell zur Bestimmung des Prüfungsrisikos unverzerrt erfolgt, kann das modellbestimmte Prüfungsrisiko ggf. auftretende Verzerrungen bei der individuellen Einschätzung des Prüfungsrisikos heilen. Im Rahmen der Untersuchung kann die Anwendungsvoraussetzung in Bezug auf den Dateninput grundsätzlich als erfüllt angesehen werden.