Das US-amerikanische Rechtssystem steht wohl symptomatisch für eine Gesellschaft, die ohne zu zögern den Rechtsweg beschreitet. So stellt man sich zuweilen die polemische Frage, was für einen Bezug die Vereinigten Staaten denn überhaupt zu einem gewissen Fall haben, wenn weder Kläger noch Beklagter die US-Staatsbürgerschaft besitzen und die zu klärende Tat im Ausland gesetzt worden ist. Ein Gesetz, das solche Klagen ohne jeglichen Konnex zu den Vereinigten Staaten zulässt, ist der Alien Tort Claims Act von 1789. Die Relevanz dieser Norm in einem völkerrechtlichen Kontext ergibt sich aus der Tatsache, dass sie Ausländern (also Nicht-US-Bürgern) eine Klagemöglichkeit vor den Bundesgerichten gibt, wenn diese in einem Recht verletzt wurden, das sich aus dem Völkervertrags- oder Völkergewohnheitsrecht ergibt. Diese Arbeit versucht nun zu klären, welche Normen des Völkerrechts Anwendung finden können und welche nicht; welche völkerrechtlichen Verträge direkte Wirkung entfalten; was manunter Völkergewohnheitsrecht versteht; und schließlich, welche Vor- und Nachteile sich für die USA auf wirtschaftlicher und außenpolitischer Ebene aus dem Alien Tort Claims Act ergeben können.