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Die Arbeit untersucht die prozessuale Stellung von Unternehmen im geltenden Verbandsbußgeldrecht sowie in einem möglichen künftigen Unternehmensstrafrecht. Sie vergleicht die Prozesssituation eines Unternehmens mit derjenigen des Beschuldigten im Individualstrafrecht. Dazu wird die Prozessrolle des Beschuldigten einer umfassenden Untersuchung in historischer und dogmatischer Betrachtung unterzogen und ihre verfassungsrechtliche Verankerung herausgearbeitet. Als entscheidende Grundlage für die Zuweisung der Rechtsposition des Beschuldigten erweist sich dabei die Gefahren- und…mehr

Produktbeschreibung
Die Arbeit untersucht die prozessuale Stellung von Unternehmen im geltenden Verbandsbußgeldrecht sowie in einem möglichen künftigen Unternehmensstrafrecht. Sie vergleicht die Prozesssituation eines Unternehmens mit derjenigen des Beschuldigten im Individualstrafrecht. Dazu wird die Prozessrolle des Beschuldigten einer umfassenden Untersuchung in historischer und dogmatischer Betrachtung unterzogen und ihre verfassungsrechtliche Verankerung herausgearbeitet. Als entscheidende Grundlage für die Zuweisung der Rechtsposition des Beschuldigten erweist sich dabei die Gefahren- und Verdachtssituation, in welcher sich der Beschuldigte befindet. Die Arbeit zeigt auf, dass das Unternehmen im Verbandssanktionsrecht vergleichbaren Gefahren und einem eigenständigen Straftatverdacht ausgesetzt sein kann. Als Schlussfolgerung aus dieser Erkenntnis wird im Anschluss dargelegt, dass dem Unternehmen für diesen Fall ebenfalls die strafprozessuale Rechtsposition des Beschuldigten zugewiesen werden muss.
Die Arbeit wurde mit dem Harry Westermann-Preis 2023 ausgezeichnet.
Autorenporträt
Yaron Levy studierte Rechtswissenschaften an der Universität Münster und absolvierte sein Referendariat am Landgericht Münster mit Stationen unter anderem beim Bundesverfassungsgericht und beim Bundesministerium der Justiz. Die zweite juristische Prüfung legte er im Januar 2024 vor dem Landesjustizprüfungsamt Nordrhein-Westfalen ab. Von 2016 bis 2022 arbeitete er als Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht und Wirtschaftsstrafrecht von Prof. Dr. Mark Deiters und verfasste in diesem Rahmen seine Dissertation im Unternehmensstrafrecht. Diese wurde im November 2023 mit dem Harry Westermann-Preis ausgezeichnet.