Der Granduca Pietro Leopoldo di Toscana, der spätere Kaiser Leopold II., bezeichnete das absolute Fürstentum als »mestiere fallito«, als bankrottes Geschäft. Die Konsequenzen, die er daraus zog, waren einzigartig: Bereits ein Jahrzehnt vor Ausbruch der französischen Revolution begann er mit der Konzeption einer Verfassung für sein Großherzogtum Toskana.
Bislang unbekannt war, daß diese Arbeiten sich nicht nur in einem Entwurf aus dem Jahr 1782 niederschlugen, sondern daß im Jahr 1787 eine weitere, modifizierte Version geschrieben wurde. Dieser bislang nicht bekannte Text wird hier erstmals ediert, Unterschiede zur Fassung von 1782 werden dargestellt, und die Verfassung wird übersetzt.
Darüber hinaus werden das Umfeld des Entwurfes, sein inhaltlicher Gehalt und seine Bedeutung im Rahmen der Verfassungsgeschichte analysiert. Dabei ergibt sich, daß das Verfassungsprojekt aufs engste mit dem umfangreichen Reformprogramm, dem Pietro Leopoldo sein Land unterzog, verknüpftwar. Diese Verbindung bestimmte die zeitliche Abfolge der verschiedenen Stadien des Entwurfs, bedingte aber auch das letztendliche Scheitern des Projekts.
Inhaltlich ist der Entwurf geprägt von der Spannung zwischen einem tradierten Verständnis von Herrschaft einerseits und einem neuen, dem Konstitutionalismus des 19. Jahrhunderts zuneigenden Konzept andererseits: So waren echte Beteiligungsrechte für die Bevölkerung geplant, Pietro Leopoldo selbst wollte sich dem Primat der Verfassung unterstellen, das Gesetzgebungsverfahren wurde an die Vorgaben der Verfassung, die Gerichte allein an das Gesetz gebunden. Der Verfassungsentwurf läßt auch bereits ein frühes Grundrechtskonzept erkennen. Belegt wird die These des rechtsstaatlichen Gehalts anhand des tatsächlich in Kraft getretenen Strafgesetzbuches, der sogenannten Leopoldina von 1786.
Pietro Leopoldo zeichnet sich dadurch aus, daß er für sein Verfassungsprojekt aus einer enormen Menge von Vorbildern und Anregungen aus Theorie und Praxis diejenigen Elemente herausfilterte, die ihm für die Toskana angemessen erschienen, und daß es ihm gelang, aus diesen einzelnen Elementen etwas einheitlich Neues zu schaffen. Das Projekt ist Dokument für einen zunächst durchaus gangbaren friedlichen Weg zum Verfassungsstaat auf Initiative des Regenten. Dieser Modellfall blieb jedoch einmalig, da schon bald mit der Eskalation des Geschehens in Frankreich die Bedingungen für jede Wiederholung eines vergleichbaren Prozesses der Verfassungsgebung unwiederbringlich verlorengegangen waren.
Bislang unbekannt war, daß diese Arbeiten sich nicht nur in einem Entwurf aus dem Jahr 1782 niederschlugen, sondern daß im Jahr 1787 eine weitere, modifizierte Version geschrieben wurde. Dieser bislang nicht bekannte Text wird hier erstmals ediert, Unterschiede zur Fassung von 1782 werden dargestellt, und die Verfassung wird übersetzt.
Darüber hinaus werden das Umfeld des Entwurfes, sein inhaltlicher Gehalt und seine Bedeutung im Rahmen der Verfassungsgeschichte analysiert. Dabei ergibt sich, daß das Verfassungsprojekt aufs engste mit dem umfangreichen Reformprogramm, dem Pietro Leopoldo sein Land unterzog, verknüpftwar. Diese Verbindung bestimmte die zeitliche Abfolge der verschiedenen Stadien des Entwurfs, bedingte aber auch das letztendliche Scheitern des Projekts.
Inhaltlich ist der Entwurf geprägt von der Spannung zwischen einem tradierten Verständnis von Herrschaft einerseits und einem neuen, dem Konstitutionalismus des 19. Jahrhunderts zuneigenden Konzept andererseits: So waren echte Beteiligungsrechte für die Bevölkerung geplant, Pietro Leopoldo selbst wollte sich dem Primat der Verfassung unterstellen, das Gesetzgebungsverfahren wurde an die Vorgaben der Verfassung, die Gerichte allein an das Gesetz gebunden. Der Verfassungsentwurf läßt auch bereits ein frühes Grundrechtskonzept erkennen. Belegt wird die These des rechtsstaatlichen Gehalts anhand des tatsächlich in Kraft getretenen Strafgesetzbuches, der sogenannten Leopoldina von 1786.
Pietro Leopoldo zeichnet sich dadurch aus, daß er für sein Verfassungsprojekt aus einer enormen Menge von Vorbildern und Anregungen aus Theorie und Praxis diejenigen Elemente herausfilterte, die ihm für die Toskana angemessen erschienen, und daß es ihm gelang, aus diesen einzelnen Elementen etwas einheitlich Neues zu schaffen. Das Projekt ist Dokument für einen zunächst durchaus gangbaren friedlichen Weg zum Verfassungsstaat auf Initiative des Regenten. Dieser Modellfall blieb jedoch einmalig, da schon bald mit der Eskalation des Geschehens in Frankreich die Bedingungen für jede Wiederholung eines vergleichbaren Prozesses der Verfassungsgebung unwiederbringlich verlorengegangen waren.
"Während der Nationalismus als prägende politische Kraft im 20. Jahrhundert in nicht zu übersehbarer Weise versagt hat, behält das Konzept des die Menschen- und Bürgerrechte garantierenden Verfassungsstaates seine Bedeutung. Angesichts dieser Aktualität ist es überaus verdienstvoll, wenn Gerda Graf in ihrer rechtshistorischen Dissertation an ein Verfassungsprojekt erinnert, das ein absolutistischer Fürst ausgearbeitet hatte, um den dem Absolutismus innewohnenden Despotismus zu überwinden, den Herrscher an ein Grundgesetz zu binden und den Bürgern politische Mitspracherechte einzuräumen. [...] Die Bedeutung dieser vorzüglichen Studie liegt nicht nur in der genauen rechtsgeschichtlichen Analyse des Verfassungstextes, sondern auch darin, daß Graf zugleich die inneren Ambivalenzen des Verfassungstextes und die Brüche im rechtspolitischen Denken Peter Leopolds herausgearbeitet hat. Darüber hinaus ist dieser Band schließlich auch aus didaktischen Gründen als Quellenedition zu empfehlen, die zu einem Vergleich verschiedener Verfassungstexte des 18. und 19. Jahrhunderts einlädt." Ulrich Wyrwa, in: Historische Zeitschrift, Band 271/2000