Bereits in fünf Bundesländern wurden gesetzliche Regelungen für gemeindliche Einwohner- bzw. Bürgerbefragungen geschaffen. Befragungen werden aber auch in den Bundesländern praktiziert, in denen hierfür keine gesetzliche Grundlage besteht, wie beispielsweise in Baden-Württemberg. Die Anforderungen, die bei der Durchführung von Einwohner- und Bürgerbefragungen zu beachten sind, ergeben sich dann allein aus dem Verfassungsrecht. Daher untersucht die Arbeit die verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen gemeindlicher Befragungen. Dabei legt sie einen besonderen Schwerpunkt auf die Frage, inwieweit…mehr
Bereits in fünf Bundesländern wurden gesetzliche Regelungen für gemeindliche Einwohner- bzw. Bürgerbefragungen geschaffen. Befragungen werden aber auch in den Bundesländern praktiziert, in denen hierfür keine gesetzliche Grundlage besteht, wie beispielsweise in Baden-Württemberg. Die Anforderungen, die bei der Durchführung von Einwohner- und Bürgerbefragungen zu beachten sind, ergeben sich dann allein aus dem Verfassungsrecht. Daher untersucht die Arbeit die verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen gemeindlicher Befragungen. Dabei legt sie einen besonderen Schwerpunkt auf die Frage, inwieweit die Teilnahme an einer gemeindlichen Befragung als Ausübung von Staatsgewalt anzusehen ist. Denn für die rechtmäßige Durchführung von Befragungen kommt es maßgeblich darauf an, ob sie als Abstimmungen i. S. v. Art. 20 Abs. 2 S. 2 GG zu qualifizieren sind. Ihre Ergebnisse nimmt die Arbeit zum Anlass, um einen eigenen Regelungsvorschlag für die baden-württembergische Gemeindeordnung zu konzipieren.
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Tübinger Schriften zum Staats- und Verwaltungsrecht 110
Nicolai Götz studierte von 2014 bis 2019 Rechtswissenschaft an der Eberhard Karls Universität Tübingen. Seit 2015 arbeitet er am dortigen Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht, Öffentliches Wirtschaftsrecht, Kommunalrecht von Frau Professor Dr. Barbara Remmert. Seine im Anschluss an die Erste juristische Prüfung begonnene Dissertation schloss er 2022 ab. Seit April 2022 absolviert Nicolai Götz den juristischen Vorbereitungsdienst am Landgericht Tübingen.
Inhaltsangabe
1. Kennzeichen, Abgrenzung, Definition und Beispiele Kennzeichen - Abgrenzung zu demoskopischen Umfragen und zur dialogischen Bürgerbeteiligung - Definition - Beispiele
2. Befragungsteilnahme als Ausübung von Staatsgewalt? Volksbefragungsrechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts - Übertragung der Volksbefragungsrechtsprechung auf Einwohner- und Bürgerbefragungen - Einordnung von Beispielen
3. Vereinbarkeit von Einwohner- und Bürgerbefragungen mit dem Grundsatz des freien Mandats Verfassungsrechtliche Herleitung - Keine Bindung an Verpflichtungen und Aufträge - Faktische Bindung durch Einwohner- und Bürgerbefragungen
4. Verfassungsrechtliche Notwendigkeit einer gesetzlichen Grundlage Vorrang des Gesetzes - Vorbehalt des Gesetzes - Abschließende Bewertung
5. Verfassungsrechtliche Vorgaben für den Kreis der Befragungsteilnehmer Teilnahmeberechtigung ausländischer Einwohner - Verfassungsrechtliche Notwendigkeit eines Mindestalters für die Befragungsteilnahme - »Befragung« nur bestimmter gesellschaftlicher Gruppen
6. Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Fragestellung Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Befragungsgegenstand - Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ausgestaltung der Fragestellung
7. Verfassungsrechtliche Anforderungen an das Befragungsverfahren und an die Ermittlung des Befragungsergebnisses Information der Teilnahmeberechtigten - Befragungstermin - Stimmabgabe und Ergebnisermittlung
8. Verfassungswidrige Einwohner- und Bürgerbefragungen Widerspruch des Bürgermeisters - Einschreiten der Rechtsaufsicht - Keine Auswirkungen auf die Entscheidung in der Sache
9. Zusammenfassung und Entwurf eines Regelungsvorschlags Anhang: Bestehende gesetzliche Regelungen zu Einwohner- und Bürgerbefragungen
1. Kennzeichen, Abgrenzung, Definition und Beispiele Kennzeichen - Abgrenzung zu demoskopischen Umfragen und zur dialogischen Bürgerbeteiligung - Definition - Beispiele
2. Befragungsteilnahme als Ausübung von Staatsgewalt? Volksbefragungsrechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts - Übertragung der Volksbefragungsrechtsprechung auf Einwohner- und Bürgerbefragungen - Einordnung von Beispielen
3. Vereinbarkeit von Einwohner- und Bürgerbefragungen mit dem Grundsatz des freien Mandats Verfassungsrechtliche Herleitung - Keine Bindung an Verpflichtungen und Aufträge - Faktische Bindung durch Einwohner- und Bürgerbefragungen
4. Verfassungsrechtliche Notwendigkeit einer gesetzlichen Grundlage Vorrang des Gesetzes - Vorbehalt des Gesetzes - Abschließende Bewertung
5. Verfassungsrechtliche Vorgaben für den Kreis der Befragungsteilnehmer Teilnahmeberechtigung ausländischer Einwohner - Verfassungsrechtliche Notwendigkeit eines Mindestalters für die Befragungsteilnahme - »Befragung« nur bestimmter gesellschaftlicher Gruppen
6. Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Fragestellung Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Befragungsgegenstand - Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ausgestaltung der Fragestellung
7. Verfassungsrechtliche Anforderungen an das Befragungsverfahren und an die Ermittlung des Befragungsergebnisses Information der Teilnahmeberechtigten - Befragungstermin - Stimmabgabe und Ergebnisermittlung
8. Verfassungswidrige Einwohner- und Bürgerbefragungen Widerspruch des Bürgermeisters - Einschreiten der Rechtsaufsicht - Keine Auswirkungen auf die Entscheidung in der Sache
9. Zusammenfassung und Entwurf eines Regelungsvorschlags Anhang: Bestehende gesetzliche Regelungen zu Einwohner- und Bürgerbefragungen
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