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Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Jura - Medienrecht, Multimediarecht, Urheberrecht, Note: 14 Punkte (gut), Universität Leipzig (Institut für Rundfunkrecht), Veranstaltung: Seminar - Aktuelle grundrechtliche Fragen unter besonderer Brücksichtigung des Rundfunkrechts, Sprache: Deutsch, Abstract: Der technische Fortschritt auf dem Gebiet der Kommunikationselektronik, der gemeinhin als "Digitale Revolution" bezeichnet wird, führt dazu, dass neue mediale Dienste auf der Grundlage dieser technischen Neuerungen in der Medienwelt Einzug gehalten haben. Ein Ende dieser Entwicklungen ist…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Jura - Medienrecht, Multimediarecht, Urheberrecht, Note: 14 Punkte (gut), Universität Leipzig (Institut für Rundfunkrecht), Veranstaltung: Seminar - Aktuelle grundrechtliche Fragen unter besonderer Brücksichtigung des Rundfunkrechts, Sprache: Deutsch, Abstract: Der technische Fortschritt auf dem Gebiet der Kommunikationselektronik, der gemeinhin als "Digitale Revolution" bezeichnet wird, führt dazu, dass neue mediale Dienste auf der Grundlage dieser technischen Neuerungen in der Medienwelt Einzug gehalten haben. Ein Ende dieser Entwicklungen ist nicht absehbar. Im Zentrum der technischen Entwicklung steht das Internet als "mutifunktionale Sende- und Empfangsanlage". Das Internet eröffnet weithin die Möglichkeit, dass sämtliche Kommunikation ausschließlich über ein, nämlich dieses Medium, stattfindet. Dass auf absehbare Zeit aber tatsächlich eine vollständige Verschmelzung der Kommunikationsgeräte stattfindet, steht zwar eher nicht zuerwarten; Dies ist mit dem tradierten Verständnis von Medien nicht mehr zusammenzubringen. Immerhin kann aber nicht ohne Weiteres davon ausgegangen werden, dass etwa die Lektüre der Tageszeitung auch künftig mehrheitlich durch die in der Papierzeitung verkörperte Variante stattfindet. Längst gibt es auch die Möglichkeit, Zeitungen über das Internet zu lesen. Auch Radioempfang ist heutzutage über das Internet möglich. Gleiches gilt für telefonische Kommunikation und den Einkauf. Das Phänomen, dass verschiedene Formen von Kommunikation über ein Medium abgewickelt werden können, soll die digitale Medienkonvergenz kennzeichnen. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob die gegenwärtigen Medienrechtskategorien die Welt der neuen Medien adäquat erfassen. Besonderes Augenmerk soll auf die verfassungsrechtliche Qualifizierung zum Rundfunk als Schnittstelle zwischen Telekommunikations- und Medienrecht nach Maßgabe des Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG gerichtet werden. Als Folgeproblem ist dieReichweite des Grundversorgungsauftrags der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zu diskutieren, der den äußeren Rahmen für Aktiitäten dieser Anstalten aber auch für deren Finanzierung durch die Rundfunkgebühr bildet.
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