Bei der Feststellung der Besteuerungsgrundlagen kommen die Finanzämter häufig nicht ohne Imformationen aus dem Privatleben der Steuerplichtigen aus. Beschränkungen ihrer Ermittlungstätigkeit ergeben sich aus der grundrechtlichen Gewährleistung der Privatsphäre. Ein effizienter Schutz der Privatsphäre verlangt, daß auch die materiellen Steuergesetze an diesem Grundrecht gemessen werden. Kann eine Steuernorm ohne unverhältnismäßige Beeinträchtigungen des Privatlebens nicht vollzogen werden oder zielt sie gar auf eine Lenkung privatenVerhaltens, so steht die Verfassungsmäßigkeit der Norm selbst in Frage. Der Autor entwirft unter Rückgriff auf sozialwissenschaftliche Untersuchungen ein Modell für die inhaltliche Strukturierung eines Grundrechts der Privatsphäre. Hieraus entwickelt er Kriterien für die Verfassungsmäßigkeit von Ermittlungsmaßnahmen und materiellen Steuernormen.