
DER VERFASSUNGSREVISION UND DER UNANTASTBARKEIT VON ARTIKEL 220
DER AKTUELLEN VERFASSUNG IN DER FASSUNG VON 2011
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In der Demokratischen Republik Kongo (im Folgenden: DRK) wird derzeit eine Debatte über die Revision von Artikel 220 der Verfassung oder die Änderung der Verfassung durch ein Referendum geführt. Dahinter stehen die Interessen der Machthaber. Die Verfassung der Demokratischen Republik Kongo sieht jedoch Mechanismen und Garantien zu ihrem Schutz vor, darunter ein Verbot der Revision bestimmter Angelegenheiten, die als immateriell oder unabänderlich eingestuft werden. Ihre Überarbeitung ist formell oder vollständig verboten. Dabei handelt es sich um die republikanische Staatsform, das allge...
In der Demokratischen Republik Kongo (im Folgenden: DRK) wird derzeit eine Debatte über die Revision von Artikel 220 der Verfassung oder die Änderung der Verfassung durch ein Referendum geführt. Dahinter stehen die Interessen der Machthaber. Die Verfassung der Demokratischen Republik Kongo sieht jedoch Mechanismen und Garantien zu ihrem Schutz vor, darunter ein Verbot der Revision bestimmter Angelegenheiten, die als immateriell oder unabänderlich eingestuft werden. Ihre Überarbeitung ist formell oder vollständig verboten. Dabei handelt es sich um die republikanische Staatsform, das allgemeine Wahlrecht, die repräsentative Regierungsform, die Anzahl und Dauer der Amtszeiten des Staatspräsidenten, die Unabhängigkeit der Justiz sowie den politischen und gewerkschaftlichen Pluralismus. Jede Verfassungsänderung, die zum Ziel oder zur Folge hat, dass die Rechte und Freiheiten des Einzelnen oder die Vorrechte der Provinzen und dezentralen Gebietskörperschaften eingeschränkt werden, ist strengstens untersagt.