Der Rechtsbegriff des vergleichbaren Arbeitnehmers kommt in verschiedenen arbeitsrechtlichen Gesetzen vor und hat zum Teil vollkommen unterschiedliche Funktionen. Der vergleichbare Arbeitnehmer ist insbesondere im Rahmen der Sozialauswahl bei der betriebsbedingten Kündigung relevant. Obwohl es also letztlich um den gleichen Rechtsbegriff geht, wird der vergleichbare Arbeitnehmer von Rechtsprechung und Literatur in den verschiedenen Gesetzen zum Teil unterschiedlich bestimmt. Erschwerend kommt hinzu, dass zum Teil unterschiedliche Begriffe für gleiche Abgrenzungskriterien verwendet werden. Daher werden in einem ersten Teil der Arbeit die verschiedenen Kriterien zur Bestimmung des vergleichbaren Arbeitnehmers in verschiedenen arbeitsrechtlichen Gesetzen herausgearbeitet. Der Schwerpunkt liegt hier auf dem vergleichbaren Arbeitnehmer im Rahmen der Sozialauswahl. Im zweiten Teil der Arbeit werden die Ergebnisse einander gegenüber gestellt.