Im Jahr 2004 wurde die Berliner Wohnungsbaugesellschaft GSW an private Investorengruppen aus den USA verkauft. Somit gab das Land Berlin hier die Ausführung von einem Teil der Daseinsvorsorge an Dritte ab. Die Frage ist dabei, ob diese die Aufgabe der "Versorgung breiter Bevölkerungsgruppen" mit Wohnraum so bewerkstelligen können, dass sich für die Mieter kein Nachteil ergibt. Zu dessen Garantierung wurden in den zwischen dem Land und der Gesellschaft geschlossenen Verträgen zahlreiche Mieterschutzklauseln vereinbart. Insbesondere seit dem Börsengang im Jahr 2011 hört man nun aber vielfach von Mängeln hinsichtlich der Instandsetzungsarbeiten und von der Nichtbeachtung eines Teils der Vertragsinhalte. Besonders bei den in den 1990er Jahren an die GSW abgetretenen 23 Häusern (sog. "GSW23-Häuser") im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg treten vermehrt Probleme auf. All dies veranlasste auch das Berliner Abgeordnetenhaus dazu, sich mit dem Verkauf und den daraus resultierten Problemen zubeschäftigen. Diese Arbeit bietet einen Überblick über die Geschichte der Wohnungsbaugesellschaft, die Chronologie des Verkaufs, sowie über damalige Stimmen und heutige Problemlagen. Konkret veranschaulicht wird dies anhand zweier Fallbeispiele in Spandau und Kreuzberg.