Mit der gegenwärtigen Legitimationskrise der politischen Macht haben sich relevante Fragen über die Ethik in der Politik und folglich über die Wirksamkeit der Parteitreue ergeben. Die übermäßige Zahl von Parteiaustritten, die nicht selten ohne die in der TSE-Resolution 22.610/2007 vorgesehenen berechtigten Gründe erfolgen, bedeutet eine Untergrabung des an der Wahlurne zum Ausdruck gebrachten Volkswillens. Der Verfassungsgrundsatz der Parteiloyalität dient dazu, die Souveränität des Volkes zu schützen, vor allem damit das öffentliche Interesse der partizipativen Demokratie Vorrang vor den privaten Interessen der politischen Amtsträger hat.