Im Zuge der Auswirkungen der Covid-19 Pandemie wurden einige ertragssteuerliche Entlastungsmaßnahmen in Österreich erlassen, um schwerwiegende wirtschaftliche Folgen aus den Lockdown-Maßnahmen abzufedern. Mit dem Konjunkturstärkungsgesetz 2020 wurde hierfür u.a. ein befristeter Verlustrücktrag in das Einkommenssteuergesetz eingeführt. Im Vergleich zum Verlustvortrag, wird beim Verlustrücktrag ein Verlust in eine vorangegangene Periode zurückgetragen. Jener Verlust mindert (rückwirkend) die steuerliche Bemessungsgrundlage, worauf bereits Steuer abgeführt wurde. Dieser Vorgang löst eine Steuergutschrift, sodass liquide Mittel generiert werden. Diese Arbeit beschäftigt sich damit, inwiefern durch das Freisetzen der Liquidität theoretisch eine Insolvenz verhindert werden könnte. Hierbei werden über ein Binomialmodell mehrere Perioden unter verschiedensten Ausgangssituationen simuliert, um die Wirkung des Verlustrücktrages in jeglichen Szenarien beurteilen zu können.
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