In einem globalisierten, wettbewerbsorientierten Marktumfeld werden in Unternehmen immer »kreativere« Wege der Gewinnsteigerung gefunden, welche die Rechtsprechung strafrechtlich beurteilen muss. Häufig werden dabei zur Erlangung lukrativer Aufträge Bestechungsgelder aus der Unternehmenskasse gezahlt.Aufgrund seiner abstrakten Formulierung wird illegales wirtschaftliches Handeln meist unter § 266 StGB subsumiert. Zentrale Frage dabei ist, ob dem Unternehmen durch die illegale Abzweigung bzw. Verwendung ein Vermögensnachteil i.S.d. § 266 StGB zugefügt wird oder ob hierdurch lukrative…mehr
In einem globalisierten, wettbewerbsorientierten Marktumfeld werden in Unternehmen immer »kreativere« Wege der Gewinnsteigerung gefunden, welche die Rechtsprechung strafrechtlich beurteilen muss. Häufig werden dabei zur Erlangung lukrativer Aufträge Bestechungsgelder aus der Unternehmenskasse gezahlt.Aufgrund seiner abstrakten Formulierung wird illegales wirtschaftliches Handeln meist unter § 266 StGB subsumiert. Zentrale Frage dabei ist, ob dem Unternehmen durch die illegale Abzweigung bzw. Verwendung ein Vermögensnachteil i.S.d. § 266 StGB zugefügt wird oder ob hierdurch lukrative Geschäftsabschlüsse erst ermöglicht und somit Gewinne vergrößert werden. Die Rechtsprechung ist hierbei uneinheitlich und tendiert zu ersterer Auffassung. Diese Arbeit zeigt, dass auch illegal erlangte Gewinne in die Saldierung einbezogen werden müssen und die Rechtsprechung der rein wirtschaftlichen Beurteilung von Vermögenszuflüssen - auch aus verfassungsrechtlicher Sicht - größere Beachtung schenken muss.
Judith Maurer studierte von 2010 bis 2016 Rechtswissenschaften an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg und an der Universidad de Buenos Aires, Argentinien sowie der Universidad Nacional de Córdoba, Argentinien mit dem Schwerpunkt Strafrechtliche Rechtspflege. Ihr Referendariat absolvierte Judith Maurer ab 2016 am Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg mit Stationen am Hanseatischen Oberlandesgericht und in einer Rechtsanwaltskanzlei in Barcelona. Nach Abschluss des zweiten Staatsexamens promovierte sie extern bei Prof. Dr. Dr. h.c. Walter Perron und arbeitete in Teilzeit als Rechtsanwältin in einer Hamburger Wirtschaftskanzlei. Seit 2021 ist sie in Vollzeit als Rechtsanwältin tätig.
Inhaltsangabe
1. Einführung in die Problematik: Einleitung - Gang der Bearbeitung2. Analyse der uneinheitlichen Rechtsprechung zum Vermögensnachteil: BGH (4. Strafsenat), NJW 1975, 1234 ff. - »Bundesliga-Entscheidung« - BGH (2. Strafsenat), NStZ 2009, 95 ff. - »Siemens/Enel« - BVerfG, NJW 2010, 3209 ff. - »Grundsatzentscheidung« - BGH (2. Strafsenat), NJW 2010, 3458 ff. - »Trienekens« - BGH (1. Strafsenat), NJW 2011, 88 ff. - »Siemens/AUB« - BGH (2. Strafsenat), NJW 2013, 401 ff. - »Telekom-Spitzelaffäre« - BGH (1. Strafsenat), BeckRS 2018, 37760 - »Arzneimittel/Russlandgeschäft« - Zwischenfazit3. Die Grundlagen zum Tatbestand der Untreue: Grundsatzfragen des Untreuetatbestands - Tatbestandsmerkmale4. Grundsätze der Bestimmung der Kompensation bei illegalem Vermögenseinsatz: Generelle Bedeutung der Kompensation im Wirtschaftsstrafrecht und Definition - Voraussetzung für die Anerkennung einer Kompensation5. Konkrete Faktoren zur Wertbestimmung illegal erlangter Vermögensvorteile: Feststellung des konkreten Vermögenszuflusses - Punktuelle Normativierung trotz wirtschaftlichem Vermögensbegriff? - Exkurs: Folge für den Vorsatz6. Schlussfolgerungen für die dargestellte Rechtsprechung: Bundesliga-Entscheidung - Siemens/Enel - BVerfG-Grundsatzentscheidung - Trienekens - Siemens/AUB - Telekom-Spitzelaffäre - Arzneimittel/Russlandgeschäft - Abschließende Kritik7. Fazit dieser ArbeitLiteraturverzeichnis, Internetquellen und Sachwortverzeichnis