Nach einer Analyse des materiell- und prozessrechtlichen Istzustandes des Vertraulichkeitsschutzes von Mediationsinhalten kommt die Arbeit zu dem Schluss, dass das Schutzniveau auf personeller Ebene derzeit unzureichend gewährleistet und in der Praxis ohne einen einheitlichen Mindeststandard umgesetzt wird. Ein allein an den Interessen der Medianden ausgerichteter Vertraulichkeitsschutz verkennt, dass Vertraulichkeit auch als verfahrenssystematische Grundlage von Mediation schützenswert ist. Es sollten daher u.a. alle Beteiligten einer Mediation zur Wahrung der Vertraulichkeit derjenigen Informationen verpflichtet werden, von denen sie nur aufgrund der Durchführung des Mediationsverfahrens Kenntnis erlangt haben. Zur Umsetzung dieser Erweiterung und der weiteren Ergebnisse der Erörterung des Sollzustandes, schließt die Arbeit mit einem Formulierungsvorschlag zur Umgestaltung von § 4 MediationsG sowie einer Mustervereinbarung für die Mediationsbeteiligten als privatautonome Schutzergänzung.
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