Der Villacher Kirchtag gilt als das größte Brauchtumsfest Österreichs. Um diese jährlich in der Villacher Innenstadt stattfindende Veranstaltung jedoch überhaupt abhalten zu können, müssen vom Veranstalter zahlreiche Rechtsvorschriften eingehalten und etliche Bewilligungen beantragt werden. Ziel dieser Diplomarbeit war es, einen umfassenden Überblick über die rechtlichen Grundlagen - die von der kompetenzrechtlichen Einordnung über die veranstaltungsrechtlichen Bestimmungen bis hin zur Anwendung zahlreicher Materiengesetze reichen - zu geben. Als öffentliche Veranstaltung fällt er unter den Anwendungsbereich des K-VAG 2010, welches für ein Fest dieser Größe die Bewilligungspflicht vorsieht. Weitere Bewilligungen müssen nach der GewO 1994, der StVO 1960, dem K-OBG 1990, dem PyroTG 2010, und dem WRG 1959 eingeholt werden. Da das Thema Sicherheit bei Veranstaltungen eine große Rolle spielt, werden schließlich die Aufgaben der Polizei, Rettung, Feuerwehr und des Ordnerdienstes im Rahmen des Villacher Kirchtages behandelt.