Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Politik - Politische Theorie und Ideengeschichte, Note: 2, Universität Leipzig, Sprache: Deutsch, Abstract: Mit dem Begriff des Völkerrechts wird im Allgemeinen eine überstaatliche Rechtsordnung bezeichnet, die sämtliche Beziehungen der durch das Völkerrecht als solche definierten Völkerrechtssubjekte (im Wesentlichen Staaten), regelt und auf friedliche und dauerhafte Basis zu stellen sucht. Das Völkerrecht ist dabei zum Einen durch die gleichberechtigte Behandlung seiner Mitglieder und zum Zweiten durch das Fehlen eines zentralen Gesetzgebungsorgans und einer überstaatlichen Gewalt gekennzeichnet. Aufgrund immer wieder auftretender Kriege und internationaler Probleme, hat das Völkerrecht bereits eine lange Vorgeschichte aufzuweisen, die durch z.T. grundlegende Veränderungen innerhalb der Ausformulierung des Völkerrechts gekennzeichnet ist. So mag es kaum verwundern, dass auch die Idee eines Völkerbundes bereits eine lange Vorgeschichte aufweist, welche sich bis ins europäische Hochmittelalter verfolgen lässt. Als wichtige Namen sind hierbei stellvertretend diejenigen von Pierre Dubois, Duc de Sully, Abbé de Saint-Pierre, Hugo Grotius oder Jean Jacques Rousseau zu nennen. Auch wenn sich bereits vor hunderten von Jahren solch herausragende Denker mit der Idee eines Völkerbundes befassten, bleibt dabei doch als bemerkenswert festzustellen, dass "diese Pläne in ihrer Entstehungszeit durchweg ohne jeden Einfluß auf die praktische Politik geblieben sind" und erst im 19. Jahrhundert im Zuge der Industriellen Revolution politisch relevant werden konnten. Vor allem im wirtschaftlichen Bereich entstanden zu dieser Zeit zahlreiche internationale Zweckverbände, deren Existenz verdeutlicht, "daß der Aufschwung von Wirtschaft und Verkehr auf internationale Kooperation drängte." Dennoch war die letzte Epoche des sogenannten klassischen Völkerrechts von der Tatsache geprägt, dass "alle jene Kräfte, die auf die Etablierung einer auf Rechtsprinzipien gegründeten internationalen Friedensordnung drängten, zu Beginn des 20. Jahrhunderts noch zu schwach waren, um sich durchsetzen zu können" und somit der 1. Weltkrieg trotz aller Gräuel und Rechtsverletzungen als Auswuchs des klassischen europäischen Völkerrechts gilt aber zugleich auch als Geschehnis angesehen werden muss, "das die jahrhundertealte Völkerbundsidee aus der Sphäre der Spekulation in den Bereich der Politik überführte."
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