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Studienarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich Politik - Internationale Politik - Region: Afrika, Note: 1,7, Universität Trier, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit setzt mit der Frage auseinander, ob und in wie weit UNAMIR I/UNAMIR II zur Prävention und Eindämmung des Völkermordes in Ruanda beitrugen. Mit dem Tod des damaligen ruandischen Präsidenten und Angehörigen der Hutu Juvénal Ha-byarimana am 6. April 1994 begann der Genozid in Ruanda, welcher bis Mitte Juli des selben Jahres andauerte und mehr als eine halbe Millionen Opfer forderte. Hierbei ermordeten vor allem Angehörige des…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich Politik - Internationale Politik - Region: Afrika, Note: 1,7, Universität Trier, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit setzt mit der Frage auseinander, ob und in wie weit UNAMIR I/UNAMIR II zur Prävention und Eindämmung des Völkermordes in Ruanda beitrugen. Mit dem Tod des damaligen ruandischen Präsidenten und Angehörigen der Hutu Juvénal Ha-byarimana am 6. April 1994 begann der Genozid in Ruanda, welcher bis Mitte Juli des selben Jahres andauerte und mehr als eine halbe Millionen Opfer forderte. Hierbei ermordeten vor allem Angehörige des ruandischen Militärs sowie Milizen, welche beide der Gruppe der Hutu Ruandas zuzuordnen waren, einen Großteil der ruandischen Tutsi. Der Völkermord endete jedoch mit einem Sieg der Truppen der "Ruandisch Patriotischen Front (RPF)", welche sich überwiegend aus zuvor ins Ausland geflohenen Tutsi zusammensetzte, zumal diese sukzessiv die Hutu-Kämpfer zurückschlagen konnten. Bereits Monate und auch Jahre zuvor gab es Indikatoren, wie bspw. die Errichtung von Waffenlagern oder die von einigen Medien betriebene Anti-Tutsi Propaganda, die das Aufkom-men des Genozids ankündigten. Gemäß der seit 1951 gültigen UN-Völkermordkonvention hätte die internationale Staatengemeinschaft, vor allem die Vertragsparteien dieses Übereinkommens, bereits im Vorfeld adäquate Gegenmaßnahmen ergreifen müssen, da aufgrund der getöteten und verletzten Tutsi sowie der massiven Vorbereitungen des Genozids ein Verstoß gegen Art. II bzw. Art. III des genannten Übereinkommens vorlag. Um analysieren zu können, in wie weit den UN und den von ihr entsandten Truppen eine Mitschuld an den damaligen Ereignissen zukommt, gilt es im Hauptteil dieser Ausarbeitung die Forschungsfrage "Warum konnten UNAMIR I/UNAMIR II als zentrale Eingriffe der VN in Ruanda nicht das Aufkommen und den Verlauf des Völkermords verhindern?" zu beantworten.
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