Zahlungskrisen und Überschuldungen stellen Staaten seit jeher vor erhebliche Herausforderungen, da diese mit großen Entbehrungen für die Bevölkerung und mit dem Verlust staatlicher Funktionen einhergehen. Die jüngste Schuldenkrise im Euro-Raum und die Staatskrise in Venezuela im Jahr 2017 haben dies zuletzt wieder verdeutlicht. Trotz der Häufigkeit und den erheblichen Auswirkungen haben sich bisher auf multinationaler Ebene keine umfassenden Lösungsansätze gefunden. Initiativen zur Etablierung eines Insolvenzrechts für Staaten blieben bisher erfolglos. Aufgrund dessen griff die argentinische Regierung im Rahmen der „Argentinienkrise“ zur Jahrtausendwende nach gescheiterten Umschuldungsverhandlungen und zahlreichen Klagen ausländischer Investoren auf die Einrede des völkergewohnheitsrechtlichen Notstands zurück. Das Land begründete die Verweigerung jeglicher Schuldentilgung mit dem Schutz staatlicher Institutionen und mit der Aufrechterhaltung der Versorgung der Bevölkerung. Nationale und internationale Gerichts- und Schiedsgerichtsentscheidungen fanden bezüglich der Anwendung völkergewohnheitsrechtlichen Notstands bei staatlichen Zahlungskrisen zu keiner einheitlichen Linie. Die Arbeit untersucht die Voraussetzungen des völkergewohnheitsrechtlichen Notstands und seine Anwendung auf die staatliche Zahlungsunfähigkeit. Dabei werden die vielschichtigen Probleme bei der Rechtsanwendung herausgestellt. Daran anschließend beschäftigt sich die Arbeit mit der Frage, ob der völkergewohnheitsrechtliche Notstand eine geeignete Handlungsalternative für die immer noch bestehenden Probleme bei der Restrukturierung von Staatsschulden