Die Arbeit widmet sich einer besonders umstrittenen Strafvorschrift - dem Vollrauschtatbestand (§ 323a StGB). Dieser erweist sich im Hinblick auf den verfassungsrechtlich verankerten Schuldgrundsatz (»nulla poena sine culpa«) als höchst problematisch. Das Hauptaugenmerk gilt den Legitimationsbedingungen staatlichen Eingriffshandelns. Insofern müssen nicht zuletzt die Anforderungen des verfassungsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes sowohl für die Legitimation von Schuldspruch und Strafe als auch bereits für die Legitimation der Freiheitsbeschränkung der Bürger durch Verhaltensnormen (in Form von Berauschungsverboten) beachtet werden. Insbesondere wird der Frage nachgegangen, unter welchen Bedingungen übermäßiger Alkoholgenuss zu einer strafrechtlichen Verantwortlichkeit führen kann, wenn im Zustand nicht ausschließbarer Schuldunfähigkeit eine »rechtswidrige Tat« begangen wird.
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»Die Leser:innen erwartet ein angenehmer und auch fordernder Lesefluss mit interessanten Ansätzen aus Rechtsprechung und Literatur zur Dogmatik des deutschen 323a StGB. Fallkonstellationen und eigene Gesetzesvorschläge de lege ferenda samt Erläuterungen runden ein in sich stimmiges Werk ab. Mit Blick auf die 35, 81 Abs 2 sowie 287 StGB des österreichischen Strafgesetzbuches ist das Werk durchaus auch aus rechtsvergleichender österreichischer Perspektive lesenswert.« Julia Köpf, in: Journal für Strafrecht, 5/2022
»Das Buch von Frau Dr. Walther ist jedem zu empfehlen, der sich tiefergreifend in das Thema 'Rauschtat' einarbeiten möchte. Der rechtsmedizinische Sachverständige, der in seiner schriftlichen und mündlichen gutachterlichen Tätigkeit mit dem Thema Schuldfälligkeit bzw. Steuerungsfähigkeit infolge berauschender Mittel und somit dem Vollrausch regelmäßig konfrontiert wird, erhält die Möglichkeit, sich mit den (möglichen rechtlichen) Folgen seiner Begutachtung auseinanderzusetzen.« Prof. Dr. Marcel A. Verhoff, in: Archiv für Kriminologie, Bd. 249, 3-4/2022
»Das Buch von Frau Dr. Walther ist jedem zu empfehlen, der sich tiefergreifend in das Thema 'Rauschtat' einarbeiten möchte. Der rechtsmedizinische Sachverständige, der in seiner schriftlichen und mündlichen gutachterlichen Tätigkeit mit dem Thema Schuldfälligkeit bzw. Steuerungsfähigkeit infolge berauschender Mittel und somit dem Vollrausch regelmäßig konfrontiert wird, erhält die Möglichkeit, sich mit den (möglichen rechtlichen) Folgen seiner Begutachtung auseinanderzusetzen.« Prof. Dr. Marcel A. Verhoff, in: Archiv für Kriminologie, Bd. 249, 3-4/2022