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»Künstliche Intelligenz« ist der Wegbereiter der modernen Arbeitswelt. Die Arbeit nimmt sich dieses Strukturwandels an und leuchtet Zulässigkeit und Grenzen des Einsatzes algorithmischer Systeme im Rahmen arbeitsrechtlicher Entscheidungsprozesse aus. Als Ausgangspunkt dient Art. 22 DSGVO, in dessen arbeitsrechtlichem Zuschnitt sich das Algorithmisierungspotential klassischer Arbeitgeberentscheidungen materialisiert. Die Arbeit setzt einen weiteren Schwerpunkt auf das Pflichtenprogramm im Hinblick auf den bloß entscheidungsvorbereitenden KI-Einsatz. Ausgehend von § 26 Abs. 1 BDSG werden die…mehr

Produktbeschreibung
»Künstliche Intelligenz« ist der Wegbereiter der modernen Arbeitswelt. Die Arbeit nimmt sich dieses Strukturwandels an und leuchtet Zulässigkeit und Grenzen des Einsatzes algorithmischer Systeme im Rahmen arbeitsrechtlicher Entscheidungsprozesse aus. Als Ausgangspunkt dient Art. 22 DSGVO, in dessen arbeitsrechtlichem Zuschnitt sich das Algorithmisierungspotential klassischer Arbeitgeberentscheidungen materialisiert. Die Arbeit setzt einen weiteren Schwerpunkt auf das Pflichtenprogramm im Hinblick auf den bloß entscheidungsvorbereitenden KI-Einsatz. Ausgehend von § 26 Abs. 1 BDSG werden die strengen Anforderungen an eine Entkräftung der Ausschließlichkeit herausgearbeitet. Darüber hinaus identifiziert die Arbeit in bestimmten Konstellationen ein Verbot der automatisierten Vor-Entscheidung. Die im Kriterium der Ausschließlichkeit angelegte Risikoverteilung nimmt die Arbeit schließlich zum Anlass, die individual- und betriebsverfassungsrechtlichen Absicherungsmöglichkeiten zu analysieren.
Autorenporträt
Dr. Maurice Heine ist Referendar im Bezirk des Oberlandesgerichts Celle und in diesem Rahmen der auf Arbeitsrecht spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei Laborius in Hannover zur Ausbildung zugewiesen. Zuvor war er über mehrere Jahre als wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Hogan Lovells International LLP in den Fachbereichen Gesellschaftsrecht/Capital Markets und Arbeitsrecht an den Standorten Frankfurt a.M. und Düsseldorf tätig. Er studierte an der Leibniz Universität Hannover und der University of Nottingham mit dem Schwerpunkt im Arbeits- und Unternehmensrecht.
Rezensionen
»Insgesamt verspricht der Titel 'Der Vorbehalt menschlicher Entscheidungen im Arbeitsverhältnis' nicht zu viel. Die Monographie geht im Datenschutzrecht und insbesondere im Hinblick auf Art. 22 DSGVO über das bloß Zusammenfassende weit hinaus und erarbeitet neue Ansätze zur Bewertung automatisierter Entscheidungsfindung. Es handelt sich um eine überaus lesenswerte Arbeit, welche erfrischend neue Ansätze zum Art. 22 DSGVO offenbart und zugleich bestehende Ansätze konturiert und ergänzt.« Prof. Dr. Friederike Malorny, in: Recht der Arbeit, 2/2024