Unter den liturgischen Orten nimmt der Vorstehersitz eine Stellung ein, die in ihrer Bedeutung wenig bekannt und theologisch strittig ist. Die vorliegende Publikation geht der Frage nach, warum es im Sinn der theologischen Akzentsetzungen des Vaticanums II nicht nur legitim sondern angesagt ist, den liturgischen Vorsteherdienst im Gefüge des Raumes sichtbar zu verorten, wie es Pius Parsch schon 1936 im Zuge der Liturgischen Bewegung in der Kirche St. Gertrud in Klosterneuburg getan hatte. Im aufgezeigten Spannungsverhältnis von funktionalen und symboltheologischen Gesichtspunkten einer solchen Verortung verdeutlicht sich das Wesen liturgischer Vorstehung und fokussieren sich zentrale Fragen zur Verschränkung von Liturgie und Raum im Feiervollzug.
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