89,90 €
inkl. MwSt.
Versandkostenfrei*
Sofort lieferbar
payback
0 °P sammeln
  • Broschiertes Buch

Der Tatbestand der Begünstigung (§ 257 StGB) ist hinsichtlich des objektiven Tatbestands - insbesondere bezogen auf das Tatobjekt Vorteil - sehr unscharf formuliert. Dies ist insbesondere im Hinblick darauf als problematisch zu werten, dass der Begriff des Vorteils zentrales Merkmal der Begünstigung ist, nämlich sowohl als Bezugspunkt des Hilfeleistens als auch der Absicht. Hieraus ergeben sich Abgrenzungsschwierigkeiten zur Vortatbeihilfe, zur Geldwäsche und den übrigen Anschlussdelikten. Diese Arbeit hat daher zum Ziel den Begriff des Vorteils mithilfe der Auslegungsmethoden zu bestimmen.…mehr

Produktbeschreibung
Der Tatbestand der Begünstigung (§ 257 StGB) ist hinsichtlich des objektiven Tatbestands - insbesondere bezogen auf das Tatobjekt Vorteil - sehr unscharf formuliert. Dies ist insbesondere im Hinblick darauf als problematisch zu werten, dass der Begriff des Vorteils zentrales Merkmal der Begünstigung ist, nämlich sowohl als Bezugspunkt des Hilfeleistens als auch der Absicht. Hieraus ergeben sich Abgrenzungsschwierigkeiten zur Vortatbeihilfe, zur Geldwäsche und den übrigen Anschlussdelikten. Diese Arbeit hat daher zum Ziel den Begriff des Vorteils mithilfe der Auslegungsmethoden zu bestimmen. Ausgehend von einer Analyse der aktuell diskutierten Fallgruppen des Vorteils i.S.d. § 257 StGB, wird mithilfe der vier Auslegungsmethoden Wortlaut, Entstehungsgeschichte, Sinn und Zweck sowie Systematik eine neue abgrenzungsfähige Definition des Vorteils und des den Vorteil begrenzenden Unmittelbarkeitskriteriums entwickelt. Den Abschluss bildet eine Anwendung der ermittelten Definition auf die Fallgruppen des Vorteils i.S.d. § 257 StGB.

Die Arbeit wurde mit dem Preis der Alfred Teves-Stiftung ausgezeichnet.
Autorenporträt
Anna Heil schloss 2018 ihr Studium der Rechtswissenschaften mit dem Schwerpunkt Strafrechtspflege/Strafverteidigung an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz ab. Von 2018 bis 2021 arbeitete sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Strafrecht und Strafprozessrecht von Prof. Dr. Jan Zopfs an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz. Seit 2021 ist sie am Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Medizinstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Rechtsphilosophie von Prof. Dr. Jörg Scheinfeld, ebenfalls Johannes Gutenberg-Universität Mainz, beschäftigt. Daneben absolviert sie seit November 2021 ihr Referendariat am Landgericht Wiesbaden. Anna Heil wurde 2022 zum Dr. jur. promoviert und ihre Dissertation mit dem Preis der Alfred Teves-Stiftung ausgezeichnet.