Seit dem 01.01.2018 gibt es eine neue Zusageform in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) - die reine Beitragszusage. Anders als bei den traditionellen Zusageformen der bAV wird dem Arbeitnehmer hier keine konkrete Versorgungsleistung garantiert. Die Höhe der gezahlten Leistungen ist vielmehr von der Kapitalmarktentwicklung abhängig. Nach der gesetzlichen Vorstellung soll die reine Beitragszusage Hemmnisse der bAV überwinden und dadurch zu einer weiteren Verbreitung der bAV beitragen. Bisher ist die reine Beitragszusage jedoch ein »Ladenhüter«. Arbeitgeber mit bAV sind oftmals nicht in der…mehr
Seit dem 01.01.2018 gibt es eine neue Zusageform in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) - die reine Beitragszusage. Anders als bei den traditionellen Zusageformen der bAV wird dem Arbeitnehmer hier keine konkrete Versorgungsleistung garantiert. Die Höhe der gezahlten Leistungen ist vielmehr von der Kapitalmarktentwicklung abhängig. Nach der gesetzlichen Vorstellung soll die reine Beitragszusage Hemmnisse der bAV überwinden und dadurch zu einer weiteren Verbreitung der bAV beitragen. Bisher ist die reine Beitragszusage jedoch ein »Ladenhüter«. Arbeitgeber mit bAV sind oftmals nicht in der Lage, die neue Zusageform einzuführen, da sie durch ihre »Alt«-Versorgungssysteme bereits ausreichend belastet sind. Diese Arbeit untersucht deshalb, ob ein Wechsel der »Alt«-Zusagen zur reinen Beitragszusage möglich ist. Dabei entwickelt sie Maßstäbe, anhand derer die Rechtmäßigkeit eines solchen Wechsels zu überprüfen ist, und erarbeitet Empfehlungen für die Praxis zur Umsetzung eines Wechsels.
Anna Eisele studierte Rechtswissenschaften an der Bucerius Law School in Hamburg und an der Singapore Management University in Singapur. Ihr Studienschwerpunkt war dabei das Arbeitsrecht. Nach Abschluss des Ersten Staatsexamens arbeitete sie als Wissenschaftliche Mitarbeiterin in einer arbeitsrechtlich spezialisierten Boutiquekanzlei sowie am Lehrstuhl für Deutsches und Internationales Arbeits- und Sozialrecht und Rechtsvergleichung an der Universität Hamburg. Im Februar 2024 wurde Anna Eisele an der Bucerius Law School promoviert. Ihr Referendariat absolviert sie seit Oktober 2023 am OLG München u.a. mit Stationen bei zwei arbeitsrechtlich spezialisierten Kanzleien.
Inhaltsangabe
1. Einführung und Problemaufriss Bedeutung der betrieblichen Altersversorgung für die Alterssicherung - Bedeutung der reinen Beitragszusage für die Alterssicherung - Bedeutung des Wechsels zur reinen Beitragszusage für die Alterssicherung - Nachfolgende Untersuchung
3. Reine Beitragszusage Einführung - Durchführung - Arbeitsrechtliche Pflichten - Vergleich mit den leistungsorientierten Versorgungszusagen
4. Rechtmäßigkeit von Änderungen leistungsorientierter Versorgungszusagen im Allgemeinen Rechtsqualität der Änderung - Rechtscharakter des Änderungsinstruments - Anwendungsbereich des Änderungsinstruments - Anwendungsvorrang des Änderungsinstruments - Rechtskontrolle des Änderungsinstruments
5. Rechtmäßigkeit des Wechsels zur reinen Beitragszusage im Besonderen Gestaltungsmöglichkeiten des Wechsels der Zusageform - Rechtsqualität des Wechsels der Zusageform - Rechtmäßigkeit des Wechsels der Zusageform in der Anwartschaftsphase - Rechtmäßigkeit des Wechsels der Zusageform in der Rentenphase - Rechtmäßigkeit des Wechsels des Durchführungswegs
6. Empfehlungen für die Praxis Finanzierung der Startgutschrift - Regelung des Sicherungsbeitrags - Sonstige zu beachtende Aspekte - Checkliste für die Praxis
1. Einführung und Problemaufriss Bedeutung der betrieblichen Altersversorgung für die Alterssicherung - Bedeutung der reinen Beitragszusage für die Alterssicherung - Bedeutung des Wechsels zur reinen Beitragszusage für die Alterssicherung - Nachfolgende Untersuchung
3. Reine Beitragszusage Einführung - Durchführung - Arbeitsrechtliche Pflichten - Vergleich mit den leistungsorientierten Versorgungszusagen
4. Rechtmäßigkeit von Änderungen leistungsorientierter Versorgungszusagen im Allgemeinen Rechtsqualität der Änderung - Rechtscharakter des Änderungsinstruments - Anwendungsbereich des Änderungsinstruments - Anwendungsvorrang des Änderungsinstruments - Rechtskontrolle des Änderungsinstruments
5. Rechtmäßigkeit des Wechsels zur reinen Beitragszusage im Besonderen Gestaltungsmöglichkeiten des Wechsels der Zusageform - Rechtsqualität des Wechsels der Zusageform - Rechtmäßigkeit des Wechsels der Zusageform in der Anwartschaftsphase - Rechtmäßigkeit des Wechsels der Zusageform in der Rentenphase - Rechtmäßigkeit des Wechsels des Durchführungswegs
6. Empfehlungen für die Praxis Finanzierung der Startgutschrift - Regelung des Sicherungsbeitrags - Sonstige zu beachtende Aspekte - Checkliste für die Praxis
7. Wesentliche Ergebnisse der Arbeit
Literatur- und Stichwortverzeichnis
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