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§ 1 Einleitung: Die Beschreibung der actiones in factum als neue Klagen - Der Begriff der formula in factum concepta - § 2 Der Stand der Meinungen: Die Gleichsetzung der actiones in factum mit den Klagen, die eine formula in factum concepta besitzen - Die actiones in factum als auf den Einzelfall zugeschnittene Klagen - Ausblick - § 3 Das Verhältnis von actiones in factum und actiones utiles: Klageerweiternde actiones utiles und actiones in factum in der Zeit bis Julian - Die Ausdehnung des Begriffs der actiones utiles in der Zeit nach Julian - § 4 Im Edikt enthaltene Pönalklagen: Darstellung…mehr

Produktbeschreibung
§ 1 Einleitung: Die Beschreibung der actiones in factum als neue Klagen - Der Begriff der formula in factum concepta - § 2 Der Stand der Meinungen: Die Gleichsetzung der actiones in factum mit den Klagen, die eine formula in factum concepta besitzen - Die actiones in factum als auf den Einzelfall zugeschnittene Klagen - Ausblick - § 3 Das Verhältnis von actiones in factum und actiones utiles: Klageerweiternde actiones utiles und actiones in factum in der Zeit bis Julian - Die Ausdehnung des Begriffs der actiones utiles in der Zeit nach Julian - § 4 Im Edikt enthaltene Pönalklagen: Darstellung der einzelnen Klagen - Zusammenfassung - § 5 Im Edikt enthaltene rein sachverfolgende Klagen: Darstellung der einzelnen Klagen - Zusammenfassung - § 6 Nichtediktale Klagen: Darstellung der einzelnen Klagen - Zusammenfassung - § 7 Schlußfolgerungen: Bewertung der herrschenden Meinung - Die actiones in factum als Klagen, bei denen der Lebenssachverhalt (factum) den Klagegrund bildet - Verzeichnis der abgekürzt zitierten Literatur - Sachverzeichnis - Quellenregister
Autorenporträt
Ernst-Wolfgang Böckenförde, Dr. jur., Dr. phil., Dr. h.c. mult., geboren 1930, studierte Rechtswissenschaft, Geschichte und Philosophie an den Universitäten Münster/Westfalen und München. Nach der Habilitation in Münster (1964) lehrte er als Professor für Öffentliches Recht, Verfassungsrecht und Rechtsgeschichte, Rechtsphilosophie in Heidelberg (1964 - 69), Bielefeld (1969 - 1977) und Freiburg i.Br. (seit 1977, emeritiert 1995). Von 1983 bis 1996 war er Richter am Bundesverfassungsgericht.