Wenn der Staat eine Tariflohnzunahmebeschränkung einführt, kann er Inflation verhindern und dadurch die Voraussetzung schaffen, daß die Zentralbank den Wirtschaftskreislauf mit genügend Geld für Vollbeschäftigung und Vermarktung der zusätzlichen Produktion versorgt. Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 27. April 1999 entschieden, daß Arbeitsplätze Vorrang vor Tariflohnverträgen haben. Der Autor begründet und erläutert den anstehenden geistigen Schritt, der uns von der Wirtschaftsflaute schnell zu befreien vermag, ausführlich.
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