Kann der Verlust des Vertrauens des Arbeitgebers in den Arbeitnehmer ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung nach § 626 BGB sein?
Der Autor beginnt seine Untersuchung mit rechtsvergleichenden und -historischen Anknüpfungen und zeigt die Bedeutung des Vertrauens im Zivilrecht. Dabei werden vertrauenschützende Institute und Prinzipien ausgewertet. Abschließend wird die Entstehung von schutzwürdigen Vertrauenstatbeständen im Arbeitsverhältnis dargestellt. Der Arbeitgeber darf darauf vertrauen, daß der Arbeitnehmer sein Eigentum und Vermögen achtet, sich ohne andere zu gefährden oder zu belästigen in den Betrieb integriert und besondere Loyalitätspflichten achtet. Wurde durch privatautonome Betätigung schutzwürdiges Vertrauen erzeugt und fällt es durch objektive Tatsachen später weg, kann eine fristlose Kündigung in Frage kommen. Im zweiten, praktischen Teil wendet sich Alexander Otto typischen Sachverhalten gestörter Vertrauensverhältnisse zu und zeigt Anwendungsfälle der Kündigung wegen Vertrauensverlusts wie die Verdachtskündigung oder bei politischer Betätigung oder Straftaten des Arbeitnehmers.
Der Autor beginnt seine Untersuchung mit rechtsvergleichenden und -historischen Anknüpfungen und zeigt die Bedeutung des Vertrauens im Zivilrecht. Dabei werden vertrauenschützende Institute und Prinzipien ausgewertet. Abschließend wird die Entstehung von schutzwürdigen Vertrauenstatbeständen im Arbeitsverhältnis dargestellt. Der Arbeitgeber darf darauf vertrauen, daß der Arbeitnehmer sein Eigentum und Vermögen achtet, sich ohne andere zu gefährden oder zu belästigen in den Betrieb integriert und besondere Loyalitätspflichten achtet. Wurde durch privatautonome Betätigung schutzwürdiges Vertrauen erzeugt und fällt es durch objektive Tatsachen später weg, kann eine fristlose Kündigung in Frage kommen. Im zweiten, praktischen Teil wendet sich Alexander Otto typischen Sachverhalten gestörter Vertrauensverhältnisse zu und zeigt Anwendungsfälle der Kündigung wegen Vertrauensverlusts wie die Verdachtskündigung oder bei politischer Betätigung oder Straftaten des Arbeitnehmers.
"Umso erstaunlicher ist es, dass es dem Verfasser gelingt, durch eine Vielzahl diffiziler Unterscheidungen und Beurteilungskriterien doch noch 'die Kurve zu kriegen' und praktikable Vorschläge zu entwickeln. Seine Ausführungen gehen über die Vertrauensthematik weit hinaus zu zahlreichen Grundsatzfragen des Kündigungsschutzrechts und seiner Fallgruppen (Kündigung im öffentlichen Dienst, insbesondere bei Unkündbaren: Mitarbeiter in Religionsgemeinschaften; Verdachtskündigungen, Druckkündigungen und last but not least, wie es sich für eine Potsdamer Dissertation gehört: Kündigungen ehemaliger MfS-Mitarbeiter). Daher wäre es ungerecht zu leugnen, dass Otto's Beitrag in vielfacher Hinsicht die Vertrauensproblematik im Kündigungsschutzrecht neu beleuchtet und mit interessanten Ideen bereichert. Das Werk verdient daher Anerkennung und nachhaltige Beachtung!" Dr. Erwin Fromm, in: Betriebs-Berater, 43/2001