Mit dem Inkrafttreten des Königlichen Dekrets 158/2023 vom 7. März wurde die letzte formale Voraussetzung für die Gründung der spanischen Weltraumagentur geschaffen. Eine Einrichtung, die Teil des institutionellen öffentlichen Sektors Spaniens ist und daher bei ihrer Gründung und bei der Entwicklung ihrer Tätigkeiten dem Verwaltungssystem unseres Rechtssystems unterliegt. Ziel dieses Artikels ist es, die Agentur in den Kontext des in unserem Land geltenden Verwaltungssystems einzuordnen, um ihre Eigenheiten, ihre Werte und ihre Arbeitsweise zu verstehen. Auf diese Weise wird die Agentur aus einer allgemeinen Verwaltungsperspektive betrachtet, was das Verständnis ihres künftigen Handelns erleichtert.