[Die Untersuchung] beschränkt sich [...] auf einige bestimmte Fragen: die nach dem Verhältnis von Recht und Staat, nach der Definition des Staates und den Konsequenzen, die sich für das Individuum im Staate daraus ergeben. Auf die zahlreichen Fragen, die sich insbesondere an eine Definition des Rechts anschließen, ist nur soweit eingegangen, als es zur Darlegung des Wesens des Staates erforderlich war, um den Weg durch eine Fülle von Problemen zu finden und in geschlossenem Zusammenhang eine rechtsphilosophische Theorie des Staates zu geben.Aus der Einleitung
[Die Untersuchung] beschränkt sich [...] auf einige bestimmte Fragen: die nach dem Verhältnis von Recht und Staat, nach der Definition des Staates und den Konsequenzen, die sich für das Individuum im Staate daraus ergeben. Auf die zahlreichen Fragen, die sich insbesondere an eine Definition des Rechts anschließen, ist nur soweit eingegangen, als es zur Darlegung des Wesens des Staates erforderlich war, um den Weg durch eine Fülle von Problemen zu finden und in geschlossenem Zusammenhang eine rechtsphilosophische Theorie des Staates zu geben.Aus der EinleitungHinweis: Dieser Artikel kann nur an eine deutsche Lieferadresse ausgeliefert werden.
Carl Schmitt, geboren am 11.7.1888 in Plettenberg, lehrte als Professor für Verfassungs- und Völkerrecht in Greifswald (1921), Bonn (1922), Berlin (Handelshochschule, 1926), Köln (1932) sowie an der Universität Berlin (1933-1945). Er gehört zu den anregendsten und zugleich umstrittensten politischen Denkern dieses Jahrhunderts in Deutschland. Vor allem seine Definitionen der Begriffe Politische Romantik und Politische Theologie, Souveränität, Diktatur, Legalität und Legitimität sowie des Politischen ('Freund-Feind-Theorie') hatten starken Einfluß weit über die Grenzen Deutschlands und seines Faches hinaus. Carl Schmitt starb 96jährig am Ostersonntag, dem 7. April 1985, in seinem Geburtsort.
Inhaltsangabe
Einleitung1. Kapitel: Recht und MachtDie Unvereinbarkeit von Recht und Macht - Die Durchführung der Antithese - Der Übergang der Erklärung des Rechtes aus der Macht in die Erklärung der Macht aus der Berechtigung - Die Unmöglichkeit eines allmählichen Überganges des einen in das andere - Der Irrtum, das Recht als Zweck oder Willen zu definieren - Das Recht als Norm - Die vollendete Geschlossenheit der Welt des Rechtes2. Kapitel: Der StaatDer auf induktivem Wege gewonnene Staatsbegriff und seine Untauglichkeit - Das Erfordernis eines Territoriums - Der ideale Staat, die römisch-katholische Kirche und der einzelne historische Staat - Der Primat des Rechtes vor dem Staat - Die höchste Gewalt und die stärkste Gewalt - Der Rechtsstaat - Die Definition des Staates - Der Imperativ im Recht - Der Zwang im Recht - Die Rechtslehre von Kant, Stammler und Natorp und ihre Verwechslung der Subjekte der autonomen Ethik mit denen des Rechts - Der methodische Gegensatz von Recht und Sittlichkeit - Der Staat als Vollstrecker des Rechts - Die Trennung der Gewalten - Der Dualismus im Recht und seine Bedeutung für das Rechtsleben - Das positive Recht - Bestrebungen, Garantien zu geben, für die faktische Durchsetzung des Primates des Rechts3. Kapitel: Der EinzelneDas Individuum im Staate - Der empirische Einzelne und das Subjekt einer Gesetzgebung - Die große Persönlichkeit im Staate und ihre große Sache - Der absolute Herrscher und der Staat - Der Einzelne als bloße Tatsache und die Norm als Begründerin allen Wertes - Das Rechtssubjekt - Die Vertragstheorie - Die politische Frage nach dem Schutze des Individuums vor dem Staat - Der Gegensatz von Recht und Staat als Einzelfall eines allgemeinen Gegensatzes von Unmittelbarkeit und MittelbarkeitEditorische NachbemerkungKorrekturen von Carl Schmitt, notiert in seinen HandexemplarenPersonenverzeichnis
Einleitung1. Kapitel: Recht und MachtDie Unvereinbarkeit von Recht und Macht - Die Durchführung der Antithese - Der Übergang der Erklärung des Rechtes aus der Macht in die Erklärung der Macht aus der Berechtigung - Die Unmöglichkeit eines allmählichen Überganges des einen in das andere - Der Irrtum, das Recht als Zweck oder Willen zu definieren - Das Recht als Norm - Die vollendete Geschlossenheit der Welt des Rechtes2. Kapitel: Der StaatDer auf induktivem Wege gewonnene Staatsbegriff und seine Untauglichkeit - Das Erfordernis eines Territoriums - Der ideale Staat, die römisch-katholische Kirche und der einzelne historische Staat - Der Primat des Rechtes vor dem Staat - Die höchste Gewalt und die stärkste Gewalt - Der Rechtsstaat - Die Definition des Staates - Der Imperativ im Recht - Der Zwang im Recht - Die Rechtslehre von Kant, Stammler und Natorp und ihre Verwechslung der Subjekte der autonomen Ethik mit denen des Rechts - Der methodische Gegensatz von Recht und Sittlichkeit - Der Staat als Vollstrecker des Rechts - Die Trennung der Gewalten - Der Dualismus im Recht und seine Bedeutung für das Rechtsleben - Das positive Recht - Bestrebungen, Garantien zu geben, für die faktische Durchsetzung des Primates des Rechts3. Kapitel: Der EinzelneDas Individuum im Staate - Der empirische Einzelne und das Subjekt einer Gesetzgebung - Die große Persönlichkeit im Staate und ihre große Sache - Der absolute Herrscher und der Staat - Der Einzelne als bloße Tatsache und die Norm als Begründerin allen Wertes - Das Rechtssubjekt - Die Vertragstheorie - Die politische Frage nach dem Schutze des Individuums vor dem Staat - Der Gegensatz von Recht und Staat als Einzelfall eines allgemeinen Gegensatzes von Unmittelbarkeit und MittelbarkeitEditorische NachbemerkungKorrekturen von Carl Schmitt, notiert in seinen HandexemplarenPersonenverzeichnis
Rezensionen
"Das Buch [...] gehört in den Bücherschrank aller derjenigen, die auch die übrigen Schriften Schmitts studieren; wer an Rechtsphilosophie und Staatswissenschaften interessiert ist, sollte das Buch ebenfalls durcharbeiten." Till Kinzel, in: Informationsmittel für Bibliotheken, 23. Jg., 1/2015
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