Der Tatbestand des sogenannten acting in concert (§§ 22 Abs. 2 Satz 1 WpHG, 30 Abs. 2 Satz 1 WpÜG) hat die übernahmerechtliche Praxis seit seiner Einführung vor erhebliche Probleme gestellt. Die Frage nach seiner richtigen Auslegung ist eine der umstrittensten im Kapitalmarktrecht, und sie hat erhebliche praktische Auswirkungen. Die Arbeit untersucht den Tatbestand umfassend und bezieht alle auslegungsrelevanten Gesichtspunkte mit ein.
Der Tatbestand des sogenannten acting in concert (§§ 22 Abs. 2 Satz 1 WpHG, 30 Abs. 2 Satz 1 WpÜG) hat die übernahmerechtliche Praxis seit seiner Einführung vor erhebliche Probleme gestellt. Die Frage nach seiner richtigen Auslegung ist eine der umstrittensten im Kapitalmarktrecht, und sie hat erhebliche praktische Auswirkungen. Die Arbeit untersucht den Tatbestand umfassend und bezieht alle auslegungsrelevanten Gesichtspunkte mit ein.
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Autorenporträt
Der Autor: Daniel Weiß studierte in Bayreuth und Bonn Rechtswissenschaften mit wirtschaftswissenschaftlicher Zusatzausbildung und wirtschaftsrechtlichem Schwerpunkt. Nach dem Ersten Staatsexamen arbeitete er als Wissenschaftlicher Mitarbeiter zunächst am Institut für Handels- und Wirtschaftsrecht der Universität Bonn und anschließend an der Bucerius Law School in Hamburg. Sein Referendariat absolvierte er in Hamburg.
Inhaltsangabe
Aus dem Inhalt: Nationale Vorläuferregelungen und Europarechtliche Vorgaben - Zwingende Verklammerung und identische Auslegung von 22 WpHG und 30 WpÜG - Regelungsgehalt der 22 WpHG, 30 WpÜG - Fallbeispiele zu den abgestimmten Verhaltensweisen - Einzelfälle einer Verhaltensabstimmung «in sonstiger Weise» - Beendigung von abgestimmten Verhalten.
Aus dem Inhalt: Nationale Vorläuferregelungen und Europarechtliche Vorgaben - Zwingende Verklammerung und identische Auslegung von 22 WpHG und 30 WpÜG - Regelungsgehalt der 22 WpHG, 30 WpÜG - Fallbeispiele zu den abgestimmten Verhaltensweisen - Einzelfälle einer Verhaltensabstimmung «in sonstiger Weise» - Beendigung von abgestimmten Verhalten.
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