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Der 1 UWG, Fallgruppe Vorsprung durch Rechtsbruch, enthält für Wettbewerber die Möglichkeit, wegen der Verletzung öffentlich-rechtlicher Normen auch dann Unterlassungsansprüche geltend zu machen, wenn die verletzte Norm nicht Schutznorm ist. Umgekehrt ist gegen rechtswidrige Genehmigungen eine Klage der Konkurrenten vor den Verwaltungsgerichten mangels Klagebefugnis nicht möglich. Insbesondere sollen die faktischen Auswirkungen, die Verschlechterung der Wettbewerbsposition durch den Vorsprung, nicht zur Begründung eines Individualbezugs genügen. Die Arbeit zeigt, daß dieser Widerspruch…mehr

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Produktbeschreibung
Der
1 UWG, Fallgruppe Vorsprung durch Rechtsbruch, enthält für Wettbewerber die Möglichkeit, wegen der Verletzung öffentlich-rechtlicher Normen auch dann Unterlassungsansprüche geltend zu machen, wenn die verletzte Norm nicht Schutznorm ist. Umgekehrt ist gegen rechtswidrige Genehmigungen eine Klage der Konkurrenten vor den Verwaltungsgerichten mangels Klagebefugnis nicht möglich. Insbesondere sollen die faktischen Auswirkungen, die Verschlechterung der Wettbewerbsposition durch den Vorsprung, nicht zur Begründung eines Individualbezugs genügen. Die Arbeit zeigt, daß dieser Widerspruch aufgelöst werden muß. Hierzu wird eine allgemeine Dogmatik der Gleichheit im Wettbewerb entwickelt.
Autorenporträt
Der Autor: Lothar Mahlberg, geboren 1971 in Köln. Studium der Rechtswissenschaft von 1992 bis 1997 an den Universitäten Marburg, Amsterdam, Heidelberg und Mannheim. Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Trier von 1997 bis 2000. Referendariat 2000 bis 2002 in Darmstadt und Wiesbaden. Zweites Staatsexamen in Wiesbaden Anfang 2003.