Diese Arbeit beschäftigt sich mit der Frage, ob bei Internetauktionen des Typs eBay hinsichtlich der dort geschlossenen Kaufverträge ein Widerrufsrecht i.S.d.
312b I BGB besteht. Dazu wird zunächst untersucht, ob die Verträge nach
156 BGB oder
145 ff. BGB zu Stande kommen. Daneben wird die Einbeziehung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Betreiber der Auktionsplattformen in das Marktverhältnis und deren Wirksamkeit sowie der Vertragsschluss im Einzelnen beleuchtet. Im Ergebnis soll sich der Vertragsschluss nach den
145 ff. BGB vollziehen. Nach kritischer Auseinandersetzung mit der Entscheidung des BGH zum Widerrufsrecht bei Internetauktionen und dem Willen des Gesetzgebers bei der Entstehung des
312d IV Nr.5 BGB wird das Bestehen eines Widerrufsrechts bei Internetauktionen - wie eBay - abgelehnt.
312b I BGB besteht. Dazu wird zunächst untersucht, ob die Verträge nach
156 BGB oder
145 ff. BGB zu Stande kommen. Daneben wird die Einbeziehung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Betreiber der Auktionsplattformen in das Marktverhältnis und deren Wirksamkeit sowie der Vertragsschluss im Einzelnen beleuchtet. Im Ergebnis soll sich der Vertragsschluss nach den
145 ff. BGB vollziehen. Nach kritischer Auseinandersetzung mit der Entscheidung des BGH zum Widerrufsrecht bei Internetauktionen und dem Willen des Gesetzgebers bei der Entstehung des
312d IV Nr.5 BGB wird das Bestehen eines Widerrufsrechts bei Internetauktionen - wie eBay - abgelehnt.