Katharina Nowak
Broschiertes Buch

Der Wiederaufnahmeantrag in Strafsachen zugunsten des Verurteilten (§ 359 Nr. 5 StPO)

Erläutert an Beispielfällen und wesentlichen Strukturunterschieden zum sonstigen Strafverfahrensrecht

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Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura - Strafprozessrecht, Kriminologie, Strafvollzug, Note: 15,0 Punkte, Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main, Veranstaltung: Strafverteidigung in der Hauptverhandlung, Sprache: Deutsch, Abstract: "Das Urteil ist rechtskräftig." Mit dieser Aussage wird Rechtsklarheit geschaffen. Ein rechtskräftiges Urteil kann grundsätzlich nicht mehr aufgehoben werden. Doch was, wenn die Entscheidung des Gerichts in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht fehlerhaft oder unvollständig - also ein "Justizirrtum" - war? Eine Möglichkeit bietet...